Wahlhelfer zur Kommunalwahl am 15. März gesucht
- Warum Sie dabei sein sollten?
- Unterstützen Sie die Gemeinschaft & erleben Demokratie hautnah
- Die Mitarbeiter ist ehrenamtlich, doch erhalten Sie ein Erfrischungsgeld
- Staatsangehörigkeit deutsch (im Sinne Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz)
- Vollendetes 18. Lebensjahr (zum Zeitpunkt des Wahltages)
-
Seit mindestens drei Monaten wohnhaft in der Gemeinde
