2 Personen sitzen zusammen am See und blicken in die Ferne. Links von ihnen ein Rollstuhl

Barrierefreiheit

Einleitung

In Bad Wildungens Innenstadt

Inhalt

Anhand einiger Beispiele können Sie erkennen: Bad Wildungen erweitert ständig die Barrierefreiheit, ob im Bereich der Fußgängerzone, des Rathauseingangs, der Tourist-Information oder den Bushaltestellen.

Einleitung

Definition der Symbole

Die Definition der Symbole bezieht sich auf die Zugänglichkeit des Objektes bzw. den Zugang zu den relevanten Räumlichkeiten.

Inhalt

Barrierefrei: Ohne Barrieren für Menschen mit Rollstuhl

Ein Symbol in dem eine Person im Rollstuhl sitzt.

  • Türbreite größer oder gleich 90 cm
  • Zugang ebenerdig (Absatz kleiner oder gleich 3 cm)
  • oder Zugang über eine Rampe  (Steigung maximal 6 %)
  • oder Zugang über Aufzug (Tür Breite größer oder gleich 90 cm, Grundfläche mindestens 110 x 140 cm, kein Bedienelement höher als 110 cm)

Eingeschränkt barrierefrei: Unter bestimmten Bedingungen für Menschen im Rollstuhl zugänglich

  • Türbreite größer oder gleich 80 cm
  • Zugang ebenerdig (Absatz kleiner oder gleich 3 cm)
  • Ein Symbol auf dem eine Person eine andere Person im Rollstuhl anschiebt.oder Zugang über eine Rampe (Steigung größer 6 % oder unbekannt)
  • oder Zugang über Aufzug (Tür größer oder gleich 70 cm, Grundfläche mindestens 70 x 110 cm, kein Bedienelement höher als 140 cm)
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Barrierefrei Umbauen

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Barrierefrei zu bauen, ist inzwischen in aller Munde. Dennoch trifft man immer noch punktuell auf Hindernisse. Zum Beispiel werden Schilder inmitten von Gehbereichen aufgestellt, Klopfkanten für Sehbehinderte zugestellt, Geschäftseingänge nicht stufenlos angelegt, schwer zu öffnende Türen eingebaut und schlecht nutzbare Toilettenanlagen realisiert.
Dabei ist ein barrierefreies Lebensumfeld für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Menschen mit temporärer Beeinträchtigung, Familien mit Kinderwagen, Kunden, Kinder mit Rollern, Geschäftsleute, Mieter … im Grunde genommen für alle Menschen komfortabel!

Es sind viele kleine Details bei der Realisierung von zum Beispiel Treppen, Handläufen, Bewegungsflächen, Rampen, Beschilderungen, Zugängen, Türen, Sanitäranlagen, Stellplätzen und Haltestellen zu beachten, die die Nutzung vereinfachen. Alle an Maßnahmen Beteiligte, wie Architekten, Planer, Auftraggeber, Handwerker, Politiker, Monteure, sollten die Details kennen und auf deren Umsetzung achten.

Bad Wildungen hat ein Kommunales Förderprogramm, durch das auch barrierefreie Umbauten gefördert werden.

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Euro-WC-Schlüssel

Der Euro-WC-Schlüssel für öffentliche Behindertentoiletten wird deutschlandweit exklusiv vom CBF Darmstadt vertrieben.

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Bezugsberechtigt ist folgender Personenkreis:

  • Deutscher Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen: aG, B, H, oder BL
  • Deutscher Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G und der GdB ab 70 und aufwärts
  • schwer/ außergewöhnlich Gehbehinderte
  • Rollstuhlfahrer
  • Stomaträger
  • Blinde
  • Schwerbehinderte, die hilfsbedürftig sind und gegebenenfalls eine Hilfsperson brauchen
  • an Multipler Sklerose, Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa Erkrankte
  • Menschen mit chronischer Blasen- /Darmerkrankung
Einleitung

Was ist Barrierefreiheit?

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Barrierefrei sind solche baulichen und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemeinen üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich sind“ (§ 4 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG))

Mit der Barcelona Erklärung „Die Stadt und die Behinderten“ in 1995 wurde anlässlich des Europäischen Kongresses der rechtliche Grundstein für Barrierefreiheit gelegt.

Die unterzeichnenden Kommunen verpflichten sich in der Erklärung zu Einzelmaßnahmen und zu einer schrittweisen Verwirklichung um allen Bürgern Chancengleichheit, Wohlstand und Mitbestimmung zu gewährleisten. Es gehört in ihre Verantwortung, die Entwicklung von Menschen mit Behinderung zu fördern und ein günstiges Umfeld dafür zu schaffen.

Am 1. Mai 2002 wurde auf nationaler Ebene durch das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) ein weiterer Grundstein gelegt. Das Ziel des Gesetzes ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern. Die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft soll gewährleistet und eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen werden.

Die Notwendigkeit von Barrierefreiheit hat insbesondere durch die demografische Entwicklung in Deutschland sowie das in Kraft treten der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahre 2009 an Bedeutung gewonnen.

Damit einhergehend erstreckt sich die Forderung nach Inklusion in alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens.

„Eine inklusive Gesellschaft bezieht behinderte Menschen mit ihren Bedürfnissen von Anfang an ein und grenzt gar nicht erst aus. Die Individualität und Vielfalt der Menschen wird anerkannt und wertgeschätzt.“

Barrierefreiheit – nicht nur für Menschen mit Behinderung

Spontan mag man auf die Idee kommen, es geht ausschließlich um Menschen mit Behinderung, wenn man von Barrierefreiheit spricht.

Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass beispielsweise der Einstieg in einen Bus für eine Frau mit Kinderwagen keine Barriere darstellt. Oder dass für einen jungen Mann, der nach einer Sportverletzung auf Gehhilfen angewiesen ist, Treppenstufen ohne jegliche erhöhte Anstrengung zu überwinden sind.

Was ist mit dem Opa von nebenan, der vielleicht die Signalfarbe der Ampel nicht mehr richtig erkennen kann, wenn er einen Spaziergang durch die Stadt macht, oder der alten schwerhörigen Dame, die ohne eine entsprechende Lautsprechanlage die Predigt in der Kirche nicht hören kann.

All die „kleinen“ alltäglichen Dinge können für viele Menschen Hürden darstellen. Sicher sind die Barrieren nicht unüberwindbar, jedoch sind sie mit mehr Anstrengung verbunden oder fordern die Hilfe Dritter oder die Benutzung von Hilfsmitteln.

In der Zeitschrift „Leader forum“, Heft 1 aus dem Jahre 2005 wird dazu folgende Aussage gemacht:

„…eine barrierefrei zugängliche Umwelt ist

  • für 10 % der Bevölkerung zwingend erforderlich,
  • für 30-40 % notwendig und
  • für 100% komfortabel
  • und stellt ein Qualitätsmerkmal dar.“

Barrierefreiheit sollte im Interesse aller stehen, denn auch bei dem Jüngsten und Vitalsten wird im Alter die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit nachlassen. Aus kleinen Stolpersteinen werden unter Umständen unüberwindbare Barrieren.

Die aktuellen Tendenzen der Bevölkerungsentwicklung zeigen eine Veränderung der Altersstruktur in der Gesellschaft. Daraus folgt, dass es künftig auch mehr Menschen geben wird, die möglicherweise im Alter zu dem Personenkreis gehören, für den eine barrierefreie Umwelt wirklich notwendig ist.

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