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Informationen zur Stadtpolitik, zum Haushalt und zu Wahlen

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Stadtpolitik

Bleiben Sie informiert und nehmen Sie aktiv am politischen Leben teil. Durch transparente und leicht zugängliche Inhalte möchten wir den Dialog zwischen Bürger*innen und Stadtverwaltung fördern und die politische Mitgestaltung für alle ermöglichen.

 

Profitieren Sie von unserem Sitzungsdienstprogramm „Session“. Dort stehen Ihnen die öffentlichen Informationen, Sitzungsunterlagen und Dokumente zur Verfügung. Desweiteren finden sie die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, der Ausschüsse und des Magistrats der Stadt Bad Wildungen aufgelistet.

 

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Grußwort

Hier finden Sie das Grußwort unseres Bürgermeisters Ralf Gutheil, bei dem er einen persönlichen Überblick über aktuelle Themen, Projekte und die politischen Schwerpunkte der Stadt gibt.

Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Gäste!

Schön, dass Sie da sind! Als Bürgermeister der Stadt Bad Wildungen begrüße ich Sie herzlich auf unserer Internetseite.

Bad Wildungen präsentiert sich nicht nur als traditionelles Heilbad, sondern ist vielmehr auch eine moderne Gesundheits- und Bildungsstadt. Die unmittelbare Nähe zum National- und Naturpark Kellerwald und auch zum Edersee bietet vielfältige touristische aber auch berufliche Möglichkeiten.

Lernen Sie unsere Stadt mit all ihren Möglichkeiten und Angeboten noch besser kennen. Von Politik und Wirtschaft, über Freizeitangebote, kulturelle Veranstaltungen und Sehenswürdigkeiten bis hin zu den Themen rund um Familie, Gesundheit und Soziales finden Sie auf diesen Seiten einen Wegweiser durch unsere Verwaltung und Informationen über unsere Stadt.

Als „Ort der Vielfalt“ bietet Bad Wildungen mit seinen Stadtteilen sehr gute Voraussetzungen, damit Sie sich hier rundherum wohl fühlen. Sie können gespannt sein, welche vielfältigen Möglichkeiten unsere Stadt für Sie bereit hält. Auf den nachfolgenden Seiten erfahren Sie allerhand Wissenswertes.

Ihr Bürgermeister der Stadt Bad Wildungen
Ralf Gutheil

Bad Wildungen – natürlich gut!


Kontakt:
Ralf Gutheil (SPD)

Sie erreichen den Bürgermeister über sein Vorzimmer. Termine nach Vereinbarung.
Sabrina Waid
Tel.: 05621 / 701 – 101. Fax: 05621 / 701 – 465
vorzimmer@bad-wildungen.de

Postanschrift:
Stadt Bad Wildungen
Rathaus
Am Markt 1, 34537 Bad Wildungen

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Haushalt

Inhalt

Die Stadtverwaltung Bad Wildungen stellt Ihnen alle Bestandteile und Anlagen für das jeweilige Haushalts- bzw. Wirtschaftsjahr sowie den Beteiligungsbericht zur Verfügung.  Damit erhalten alle Einheimischen, aber auch alle Interessierten von außerhalb der Stadtgrenzen Einblick in das finanzwirtschaftliche und gesellschaftspolitische Geschehen unserer Stadt.

Interaktiver Haushalt  Haushaltsplan 2025 1. Nachtrag Haushalt 2025 Beteiligungsbericht 2023

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Online Wahlscheinantrag / Briefwahl / Wahlhelfer

Wenn Sie in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Wahlrecht durch Briefwahl auszuüben. Dazu müssen Sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins an Ihrem Hauptwohnort stellen.

Inhalt

Wählerverzeichnis
Sie müssen im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert.

Briefwahl
Beantragen Sie die Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich. Nutzen Sie dazu den unten angegebenen Link oder scannen Sie mit dem Smartphone den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Über den QR-Code werden Sie direkt in den vorausgefüllten Briefwahlantrag weitergeleitet.  Sollten Sie die Briefwahlunterlagen schriftlich beantragen wollen, befindet sich der Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Der Wahlbrief muss bei der Übersendung per Post innerhalb Deutschlands nicht frankiert werden. Im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend – vom Briefwähler – frankiert werden.

Bitte beachten:

Bei kurzfristiger Beantragung der Unterlagen vor der Wahl kann aufgrund von Postlaufzeiten eine Zustellung der Unterlagen nicht garantiert werden. 

Sie als Wähler*in müssen dafür Sorge tragen, dass die Briefwahlunterlagen am Wahltag vor 18:00 Uhr beim Rathaus im Briefkasten ankommen. 

Online Wahlscheinantrag
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Die übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
– einen amtlichen Stimmzettel,
– einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
– einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
– ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangsnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so recht-
zeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00
Uhr eingeht.

Informationsblatt Online Wahlscheinantrag nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO

 

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Wahlhelfer

Verstärken Sie unser Wahlhelfer-Team – Seien Sie dabei!

Bei den anstehenden Wahlen braucht die Stadtverwaltung jede Menge Unterstützung und das ist Ihre Chance, aktiv zu werden. Wir suchen rund 200 Wahlhelfer, um einen reibungslosen Ablauf in den zwanzig Wahlbezirken und vier Briefwahlvorständen sicherzustellen.
 
  • Warum Sie dabei sein sollten?
    • Unterstützen Sie die Gemeinschaft & erleben Demokratie hautnah
    • Die Mitarbeiter ist ehrenamtlich, doch erhalten Sie ein Erfrischungsgeld
Als Wahlhelfer brauchen Sie keine speziellen Vorkenntnisse, Sie müssen lediglich bereit sein, Ihre Arbeit sorgfältig und gewissenhaft zu verrichten.
Weitere Voraussetzungen:
  • Staatsangehörigkeit deutsch (im Sinne Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz)
  • Vollendetes 18. Lebensjahr (zum Zeitpunkt des Wahltages)
  • Seit mindestens drei Monaten wohnhaft in der Gemeinde
 Machen Sie einen Unterschied und werden Teil unseres Teams!
Melden Sie sich noch heute, um einen Platz als Wahlhelfer zu sichern direkt online (externer Link, bitte klicken) oder telefonisch unter der 05621/701113.

Wahlamt

Wahlamt im Bürgerbüro (Zimmer 5)

Am Markt 1

Telefon

05621 / 701319
Inhalt

Das Haupt- und Personalamt ist für die Organisation und Abwicklung sämtlicher durchzuführender Wahlen zuständig.

Die Bearbeitung aller Wahlangelegenheiten bezüglich Wählbarkeitsbescheinigung, Wahlberechtigung, Beantragung und Ausgabe von Wahlunterlagen sowie die Feststellung des Wählerverzeichnisses übernimmt das Wahlamt.

Informationsblatt Wahlhelfer:innen nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO

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