Wählerverzeichnis
Sie müssen im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert.
Briefwahl
Beantragen Sie die Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich. Nutzen Sie dazu den unten angegebenen Link oder scannen Sie mit dem Smartphone den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Über den QR-Code werden Sie direkt in den vorausgefüllten Briefwahlantrag weitergeleitet. Sollten Sie die Briefwahlunterlagen schriftlich beantragen wollen, befindet sich der Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Der Wahlbrief muss bei der Übersendung per Post innerhalb Deutschlands nicht frankiert werden. Im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend – vom Briefwähler – frankiert werden.
Bitte beachten:
Bei kurzfristiger Beantragung der Unterlagen vor der Wahl kann aufgrund von Postlaufzeiten eine Zustellung der Unterlagen nicht garantiert werden.
Sie als Wähler*in müssen dafür Sorge tragen, dass die Briefwahlunterlagen am Wahltag vor 18:00 Uhr beim Rathaus im Briefkasten ankommen.
Online Wahlscheinantrag
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Die übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
– einen amtlichen Stimmzettel,
– einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
– einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
– ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangsnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so recht-
zeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00
Uhr eingeht.
Informationsblatt Online Wahlscheinantrag nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO