
Informationen zur Stadtpolitik, zum Haushalt und zu Wahlen
Stadtpolitik
Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, der Ausschüsse und des Magistrats der Stadt Bad Wildungen finden Sie hier aufgelistet. Dabei profitieren Sie von unserem Sitzungsdienstprogramm „Session“, welches Ihnen die öffentlichen Informationen, Sitzungsunterlagen sowie Dokumente zur Verfügung stellt.
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Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Gäste!
Schön, dass Sie da sind! Als Bürgermeister der Stadt Bad Wildungen begrüße ich Sie herzlich auf unserer Internetseite.
Bad Wildungen präsentiert sich nicht nur als traditionelles Heilbad, sondern ist vielmehr auch eine moderne Gesundheits- und Bildungsstadt. Die unmittelbare Nähe zum National- und Naturpark Kellerwald und auch zum Edersee bietet vielfältige touristische aber auch berufliche Möglichkeiten.
Lernen Sie unsere Stadt mit all ihren Möglichkeiten und Angeboten noch besser kennen. Von Politik und Wirtschaft, über Freizeitangebote, kulturelle Veranstaltungen und Sehenswürdigkeiten bis hin zu den Themen rund um Familie, Gesundheit und Soziales finden Sie auf diesen Seiten einen Wegweiser durch unsere Verwaltung und Informationen über unsere Stadt.
Als „Ort der Vielfalt“ bietet Bad Wildungen mit seinen Stadtteilen sehr gute Voraussetzungen, damit Sie sich hier rundherum wohl fühlen. Sie können gespannt sein, welche vielfältigen Möglichkeiten unsere Stadt für Sie bereit hält. Auf den nachfolgenden Seiten erfahren Sie allerhand Wissenswertes.
Ihr Bürgermeister der Stadt Bad Wildungen
Ralf Gutheil
Bad Wildungen – natürlich gut!
Ralf Gutheil
SPD
Sie erreichen den Bürgermeister über seine Sekretärin
Sabrina Waid
Tel.: 05621 / 701 – 101
Fax: 05621 / 701 – 465
vorzimmer@bad-wildungen.de
Termine nach Vereinbarung.
Postanschrift:
Stadt Bad Wildungen
Rathaus
Am Markt 1
34537 Bad Wildungen
Haushalt
Die Stadtverwaltung Bad Wildungen stellt Ihnen alle Bestandteile und Anlagen für das jeweilige Haushalts- bzw. Wirtschaftsjahr sowie den Beteiligungsbericht zur Verfügung. Damit erhalten alle Einheimischen, aber auch alle Interessierten von außerhalb der Stadtgrenzen Einblick in das finanzwirtschaftliche und gesellschaftspolitische Geschehen unserer Stadt.
Interaktiver Haushalt Haushaltsplan 2023 Beteiligungsbericht
Online Wahlscheinantrag / Briefwahl
Wenn Sie in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Wahlrecht durch Briefwahl auszuüben. Dazu müssen Sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins an Ihrem Hauptwohnort stellen.
Wählerverzeichnis
Sie müssen im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert.
Briefwahl
Beantragen Sie die Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich. Nutzen Sie dazu den unten angegebenen Link oder scannen Sie mit dem Smartphone den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Über den QR-Code werden Sie direkt in den vorausgefüllten Briefwahlantrag weitergeleitet. Sollten Sie die Briefwahlunterlagen schriftlich beantragen wollen, befindet sich der Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Der Wahlbrief muss bei der Übersendung per Post innerhalb Deutschlands nicht frankiert werden. Im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend – vom Briefwähler – frankiert werden.
Online Wahlscheinantrag
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Die übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Informationsblatt Online Wahlscheinantrag nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO
Das Haupt- und Personalamt ist für die Organisation und Abwicklung sämtlicher durchzuführender Wahlen zuständig.
Die Bearbeitung aller Wahlangelegenheiten bezüglich Wählbarkeitsbescheinigung, Wahlberechtigung, Beantragung und Ausgabe von Wahlunterlagen sowie die Feststellung des Wählerverzeichnisses übernimmt das Wahlamt.
Informationsblatt Wahlhelfer:innen nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO