Bei den Kommunalwahlen werden die Parlamente der Landkreise und Gemeinden in Hessen gewählt, d.h. Gemeinde-, Ortsbeirats- und Kreiswahlen.
Die diesjährige Kommunalwahl findet am Sonntag, 15. März 2026 statt.
Bei den Kommunalwahlen werden die Parlamente der Landkreise und Gemeinden in Hessen gewählt, d.h. Gemeinde-, Ortsbeirats- und Kreiswahlen.
Die diesjährige Kommunalwahl findet am Sonntag, 15. März 2026 statt.
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Bei den anstehenden Wahlen braucht die Stadtverwaltung jede Menge Unterstützung.
Zur Kommunalwahl am 15. März 2026 finden Sie hier die Musterstimmzettel zur Ansicht. Diese liegen auch im Rathaus aus, werden aber nicht flächendeckend an alle Haushalte verteilt.
Nach § 30 Abs.1 HGO ist wahlberechtigt, wer am Wahltag:
1. Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist,
– das 18. Lebensjahr vollendet hat (am 15.03.2008 oder früher geboren ist),
– seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag (01.02.2026) in dem Ortsteil (Ortsbeiratswahl), der Gemeinde (Gemeindewahl) bzw. im Kreis (Kreiswahl) seinen Wohnsitz hat.
2. Unionsbürger sind unter den gleichen Bedingungen wie Deutsche zu allen Kommunalwahlen wahlberechtigt.
Die Wahlberechtigung verliert, wer innerhalb der letzten sechs Wochen vor der Wahl, d. h. ab dem 02.02.2026, seine Hauptwohnung in einen anderen Landkreis oder eine (andere) kreisfreie Stadt verlegt. Ein Umzug innerhalb der Gemeinde bzw. des Kreises führt ggf. zur Einschränkung der Wahlberechtigung.
Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist der 01.02.2026, d.h. Wahlberechtigte werden in das Wählerverzeichnis der Stadt/Gemeinde eingetragen, in der sie an diesem Tag gemeldet sind.
Zuzug zwischen dem 02.02.2026 bis zum 22.02.2026
Wahlberechtigte sind im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen, in der sie am Stichtag (01.02.2026) gemeldet waren. Wer sich in der Zeit zwischen dem 02.02.2026 und dem 22.02.2026 in Bad Wildungen anmeldet, kann die Aufnahme in unser Wählerverzeichnis beantragen (Kontaktdaten unten).
Stellt der Neubürger keinen Antrag, bleibt er im Wählerverzeichnis der bisherigen Gemeinde eingetragen und kann dort vor Ort wählen oder Briefwahl beantragen.
Zuzug ab dem 23.02.2026
Änderungen im Wählerverzeichnis sind nicht mehr möglich.
Der Neubürger bleibt im Wählerverzeichnis seiner bisherigen Gemeinde eingetragen.
Er kann dort vor Ort wählen oder Briefwahlunterlagen beantragen.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen online ist bis zum Mittwoch, 10.3.2026 um 23:59 möglich. Die Beantragung über die Wahlbenachrichtigung und der formlose Antrag ist bis Freitag, 13.3.2026 um 13:00 Uhr per Mail (wahlamt@bad-wildungen.de) oder per Post möglich.
Hinweis: Aufgrund der Postlaufzeiten wird eine postalische Zusendung der Unterlagen ab 11.03.2026 nicht mehr empfohlen. In Ausnahmefällen, z.B. bei nachgewiesener Erkrankung ist die Ausstellung auch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich.
Nach der Stimmabgabe muss der rote Wahlbrief spätestens bis Sonntag, 15.03.2026, 18:00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Bad Wildungen eingehen.
Der Einwurf im Briefkasten am Rathaus ist bis dahin möglich, für die regelmäßige Leerung bis zum Beginn der Auszählung wird gesorgt.
Später eingehende Wahlbriefe dürfen nicht zur Wahl zugelassen werden.
Bürgerbüro Bad Wildungen
Am Markt 1
34537 Bad Wildungen
Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch: 08:00 – 15:00 Uhr
Dienstag und Freitag: 08:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr
Bitte bringen Sie unbedingt Ihr Ausweisdokument mit!
Die Beantragung ist bis Freitag, 13.3.2026 um 13:00 Uhr möglich.
Hinweis: Aufgrund der Postlaufzeiten wird eine postalische Zusendung der Unterlagen ab 11.03.2026 nicht mehr empfohlen. In Ausnahmefällen, z.B. bei nachgewiesener Erkrankung ist die Ausstellung auch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich.
Nach der Stimmabgabe muss der rote Wahlbrief spätestens bis Sonntag, 15.03.2026, 18:00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Bad Wildungen eingehen.
Der Einwurf im Briefkasten am Rathaus ist bis dahin möglich, für die regelmäßige Leerung bis zum Beginn der Auszählung wird gesorgt.
Später eingehende Wahlbriefe dürfen nicht zur Wahl zugelassen werden.
Die Ergebnisse zur diesjährigen Bundestagswahl für Bad Wildungen können am Sonntag, 15. März 2026 ab 18 Uhr unter folgendem Link abgerufen werden:
Hier stellen wir Ihnen allgemeine Informationen zur Verfügung.