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Infos zur Kommunalwahl 2026

Einleitung

Kommunalwahl am 15. März 2026

Bei den Kommunalwahlen werden die Parlamente der Landkreise und Gemeinden in Hessen gewählt, d.h. Gemeinde-, Ortsbeirats- und Kreiswahlen.

Die diesjährige Kommunalwahl findet am Sonntag, 15. März 2026 statt.

Einleitung

Wahlhelfende gesucht

Verstärken Sie unser Wahlhelfer-Team – Seien Sie dabei!

Bei den anstehenden Wahlen braucht die Stadtverwaltung jede Menge Unterstützung.

Als Wahlhelfer brauchen Sie keine speziellen Vorkenntnisse, Sie müssen lediglich bereit sein, Ihre Arbeit sorgfältig und gewissenhaft zu verrichten.
Weitere Voraussetzungen:
  • Staatsangehörigkeit deutsch (im Sinne Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz)
  • Vollendetes 18. Lebensjahr (zum Zeitpunkt des Wahltages)#
  • Seit mindestens drei Monaten wohnhaft in der Gemeinde
Melden Sie sich noch heute online unter dem nachfolgenden Link oder telefonisch unter 05621/701113.
Einleitung

Musterstimmzettel

Zur Kommunalwahl am 15. März 2026 finden Sie hier die Musterstimmzettel zur Ansicht. Diese liegen auch im Rathaus aus, werden aber nicht flächendeckend an alle Haushalte verteilt.

Einleitung

Informationen für Neubürger*innen

Nach § 30 Abs.1 HGO ist wahlberechtigt, wer am Wahltag:

1. Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist,
– das 18. Lebensjahr vollendet hat (am 15.03.2008 oder früher geboren ist),
– seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag (01.02.2026) in dem Ortsteil (Ortsbeiratswahl), der Gemeinde (Gemeindewahl) bzw. im Kreis (Kreiswahl) seinen Wohnsitz hat.

2. Unionsbürger sind unter den gleichen Bedingungen wie Deutsche zu allen Kommunalwahlen wahlberechtigt.

Die Wahlberechtigung verliert, wer innerhalb der letzten sechs Wochen vor der Wahl, d. h. ab dem 02.02.2026, seine Hauptwohnung in einen anderen Landkreis oder eine (andere) kreisfreie Stadt verlegt. Ein Umzug innerhalb der Gemeinde bzw. des Kreises führt ggf. zur Einschränkung der Wahlberechtigung.

 

Inhalt

Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist der 01.02.2026, d.h. Wahlberechtigte werden in das Wählerverzeichnis der Stadt/Gemeinde eingetragen, in der sie an diesem Tag gemeldet sind.

  • Zuzug nach Bad Wildungen aus einem anderen Landkreis ab dem 02.02.2026:  Keine Wahlberechtigung

 

  • Zuzug nach Bad Wildungen von einer Gemeinde/Stadt innerhalb des Landkreises

Zuzug zwischen dem 02.02.2026 bis zum 22.02.2026
Wahlberechtigte sind im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen, in der sie am Stichtag (01.02.2026) gemeldet waren. Wer sich in der Zeit zwischen dem 02.02.2026 und dem 22.02.2026 in Bad Wildungen anmeldet, kann die Aufnahme in unser Wählerverzeichnis beantragen (Kontaktdaten unten).
Stellt der Neubürger keinen Antrag, bleibt er im Wählerverzeichnis der bisherigen Gemeinde eingetragen und kann dort vor Ort wählen oder Briefwahl beantragen.

Zuzug ab dem 23.02.2026
Änderungen im Wählerverzeichnis sind nicht mehr möglich.
Der Neubürger bleibt im Wählerverzeichnis seiner bisherigen Gemeinde eingetragen.
Er kann dort vor Ort wählen oder Briefwahlunterlagen beantragen.

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Wahlschein (Briefwahlunterlagen)

Ihre Möglichkeiten:

  • Online Wahlscheinantrag
    Über den nachstehenden Link können die benötigten Unterlagen (Wahlschein und Briefwahlunterlagen) direkt online beantragt werden. Dies ist möglich im Zeitraum 2.2.2026 bis zum 10.3.2026 um 23:59 Uhr. Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung.

    Direkt zum Online Wahlscheinantrag (externer Link)

 

  • Onlineantrag durch Einscannen des QR-Codes auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtung
  • Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ausfüllen und per Post oder per E-Mail (wahlamt@bad-wildungen.de)  an das Wahlamt senden
  • Formlosen Antrag per Post oder E-Mail (wahlamt@bad-wildungen.de) unter Angabe von Familiennamen, Vornamen, vollständige Anschrift und Geburtsdatum an das Wahlamt senden

Bis wann ist dies möglich?

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen online ist bis zum Mittwoch, 10.3.2026 um 23:59 möglich. Die Beantragung über die Wahlbenachrichtigung und der formlose Antrag ist bis Freitag, 13.3.2026 um 13:00 Uhr per Mail (wahlamt@bad-wildungen.de) oder per Post möglich.

Hinweis: Aufgrund der Postlaufzeiten wird eine postalische Zusendung der Unterlagen ab 11.03.2026 nicht mehr empfohlen. In Ausnahmefällen, z.B. bei nachgewiesener Erkrankung ist die Ausstellung auch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich.

Bitte beachten

Nach der Stimmabgabe muss der rote Wahlbrief spätestens bis Sonntag, 15.03.2026, 18:00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Bad Wildungen eingehen.
Der Einwurf im Briefkasten am Rathaus ist bis dahin möglich, für die regelmäßige Leerung bis zum Beginn der Auszählung wird gesorgt.
Später eingehende Wahlbriefe dürfen nicht zur Wahl zugelassen werden.

Dies können Sie innerhalb der Öffnungszeiten des Wahlamts:

Bürgerbüro Bad Wildungen
Am Markt 1
34537 Bad Wildungen

Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch: 08:00 – 15:00 Uhr
Dienstag und Freitag: 08:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr

Bitte bringen Sie unbedingt Ihr Ausweisdokument mit!

Bis wann ist dies möglich?

Die Beantragung ist bis Freitag, 13.3.2026 um 13:00 Uhr möglich.

Hinweis: Aufgrund der Postlaufzeiten wird eine postalische Zusendung der Unterlagen ab 11.03.2026 nicht mehr empfohlen. In Ausnahmefällen, z.B. bei nachgewiesener Erkrankung ist die Ausstellung auch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich.

Bitte beachten

Nach der Stimmabgabe muss der rote Wahlbrief spätestens bis Sonntag, 15.03.2026, 18:00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Bad Wildungen eingehen.
Der Einwurf im Briefkasten am Rathaus ist bis dahin möglich, für die regelmäßige Leerung bis zum Beginn der Auszählung wird gesorgt.
Später eingehende Wahlbriefe dürfen nicht zur Wahl zugelassen werden.

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Ergebnisse

Die Ergebnisse zur diesjährigen Bundestagswahl für Bad Wildungen können am Sonntag, 15. März 2026 ab 18 Uhr unter folgendem Link abgerufen werden:

Zu den Wahlergebnissen

Inhalt

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Ihre Ansprechpartnerinnen

Magistrat der Stadt Bad Wildungen

Wahlamt

Am Markt 1

34537 Bad Wildungen

wahlamt@bad-wildungen.de

Tel. 05621 / 701319

Fax 05621/701462

 

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