Blick auf die Wandelhalle im Bad Wildunger Kurpark. Im Vordergrund, zwei ältere Personen, die sich an den Händen halten

Ihr Weg zur Reha

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Herzlich willkommen im größten deutschen Reha-Standort Bad Wildungen

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Ihr Start in eine Reha

Gesund und fit bleiben ein Leben lang, wer will das nicht. Wenn es uns einmal gesundheitlich nicht so gut geht, dann ist es gut zu wissen, wo einem am besten geholfen werden kann. Wir wollen dabei als Mensch wahr- und ernstgenommen werden und das Gefühl haben, dass es um uns geht, um unser ganz persönliches Wohlbefinden.

 

Finden Sie Ihren Reha-Ort – entscheiden Sie selbst wo

Dabei ist es gut zu wissen, dass Sie selbst entscheiden können, in welchem Ort Sie nach einem Krankenhaus-Aufenthalt zur Genesung und Erholung eine Anschlussheilbehandlung (kurz AHB genannt) oder Rehabilitation (kurz Reha genannt) machen wollen.

Klar, Sie wollen am liebsten schnell wieder nach Hause. Das ist auch das Ziel einer guten AHB oder Reha, denn Sie sollen möglichst selbstständig zuhause sein können und wenig bis gar nicht auf Hilfe angewiesen sein. Deshalb lohnt es sich, eine AHB oder Reha, je nach Empfehlung des Arztes Ihres Vertrauens, zu machen.

Häufige Fragen zur Reha

 

Bad Wildungen – ein vielfältiges Reha-Angebot

Am liebsten möchten Sie dahin, wo Sie sich bestens umsorgt und versorgt fühlen, stimmt`s? Die nüchterne Klinikwelt möchten Sie gern gegen einladendes Hotelambiente tauschen, richtig?

Sich mit anderen, denen es ähnlich geht wie Ihnen, auszutauschen, um Anregungen für den „neuen“ Alltag zu bekommen, daran liegt Ihnen viel? Wenn Sie wieder einigermaßen können, dann wollen Sie auch mal raus aus der Reha-Klinik und eine schöne Stadt und ihre Kultur kennenlernen?

Dann schauen Sie sich die AHB- und Reha-Kliniken in Bad Wildungen mit ihren vielfältigen Angeboten an. Sie werden keinen anderen Standort in Deutschland finden, der so viele und zugleich hochkompetente Kliniken vor Ort hat. Nehmen Sie Kontakt mit der Reha-Klinik Ihrer Wahl auf und lassen Sie sich beraten und behilflich sein. So können Sie unkompliziert Ihre Anschlussheilbehandlung oder Reha bei uns verbringen.

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Gesund werden und Lebensfreude gewinnen

Ablenkung auf dem Weg, wieder gesund zu werden, gibt es auch jede Menge. Sie erwartet eine schöne Stadt voller Kultur, gesunder Luft, Heilquellen und Europas größter Kurpark, der direkt in der Innenstadt liegt. All das können Sie das ganze Jahr über genießen. Bei uns werden Sie so gesund wie möglich und gewinnen Lebensfreude.

Auf Wiedersehen in Bad Wildungen,
Ihrer Gesundheits- und Wohlfühlstadt in Deutschland.

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Schritt für Schritt zur Reha

 

In diesem Bild finden Sie in einer Übersicht, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen sowie wo und wie Sie Ihren Antrag stellen können. Klicken Sie gerne auf das Bild für eine genaue Betrachtung der einzelnen Punkte. Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen bei den Schritten für Ihre Reha oder Kur, dann wenden Sie sich an die Reha-Klinik Ihrer Wahl, diese wird Ihnen gern behilflich sein.

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Wege zur Reha

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Häufige Fragen zur Reha

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Reha steht kurz für Rehabilitation. Eine Reha soll dabei helfen, Ihre Gesundheit wieder herzustellen, wenn Sie z.B. durch einen Unfall oder eine Erkrankung im Alltag physisch oder psychisch eingeschränkt sind.

Die Kur ist eine Präventiv-Maßnahme, d.h. sie soll Erkrankungen vorbeugen. Eine Reha dagegen soll bei der Wiederherstellung der Gesundheit unterstützen, wenn Sie bereits erkrankt sind oder einen Unfall hatten. Im Gespräch mit Ihren Ärzten und Therapeuten werden Reha-Maßnahmen festgelegt, die Ihnen helfen sollen, Ihren Gesundheitszustand bestmöglich wiederherzustellen.

Bei der Kur sind der Aufbau und die Methoden der Behandlung anders als bei der Reha. So steht das Wohlfühlen, Massagen, Spaziergänge, etc. verstärkt im Fokus. Bei der Reha geht es viel mehr um Therapien, wie Physiotherapie, Psychotherapie und verschiedene Trainingseinheiten, um Ihnen zu helfen, die Funktionalitäten Ihres Körpers wiederherzustellen.

Ein weiterer Unterschied zwischen einer Reha und einer Kur liegt in der Kostenerstattung. Eine Reha kann von allen Krankenkassen bewilligt werden. Eine Kur als Vorsorgeleistung bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen für gewöhnlich nur, wenn der Arzt bescheinigt, dass sie medizinisch erforderlich ist. Dazu fragen Sie am besten direkt bei Ihrem Arzt und Ihrer Krankenkasse nach.

Bad Wildungen ist einer der größten deutschen Kurorte mit einer Vielzahl an kompetenten Kliniken und einem umfangreichen Angebot an Rehabilitationsmaßnahmen. Alle Informationen zu den Kliniken finden Sie hier. Nehmen Sie gerne Kontakt zu den Kliniken auf, lassen Sie sich beraten und bei der Reha-Beantragung helfen.

Bad Wildungen ist bekannt für Europas größten Kurpark, die vielen Heilquellen sowie eine vielfältige Natur in der Stadt und im Umland. Sie können über die Brunnenallee oder die historische Altstadt schlendern, einen Spaziergang durch den Kurpark zu den Wandelhallen machen oder zu den einzelnen Heilquellen wandern. Das Angebot an Kultur- und Freizeitaktivitäten ist das ganze Jahr über groß. Auf unserer Website finden Sie mehr Informationen zu den Sehenswürdigkeiten, der aktiven Freizeit, den gastronomischen Angeboten, den Veranstaltungen und mehr.

Die Dauer einer Reha ist gesetzlich festgeschrieben. Eine stationäre Reha dauert drei Wochen, eine ambulante Reha maximal 20 Tage (§ 40 Abs. 3 Satz 2 SGB V). Bei Kindern unter 14 Jahren liegt die Dauer zwischen vier und sechs Wochen. Das bedeutet aber nicht, dass eine Reha nicht länger dauern darf. Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Reha verlängert werden kann, z.B. wenn der Arzt eine medizinische Notwendigkeit für eine Verlängerung sieht oder bestimmte Maßnahmen, die notwendig sind, die maximale Dauer überschreiten würden. Entscheidend ist, dass eine Verlängerung notwendig für den Erfolg der Reha-Maßnahmen ist. Eine Verlängerung kann dann im Nachgang oder in bestimmten Fällen bereits im Vorfeld beantragt werden.

Im Regelfall übernehmen die Renten- oder die Krankenversicherungen die Kosten. Das ist z.B. davon abhängig, ob Sie Arbeitnehmer oder in Rente sind. Beim Arbeitnehmer kommt im Normalfall die Rentenversicherung für die Kosten einer Reha auf, da durch die Reha eine berufliche Rehabilitation angestrebt wird. Wenn Sie bereits in Rente sind, dann ist Ihre Krankenkasse für die Übernahme der Kosten zuständig. In Sonderfällen können ggfs. auch andere Träger für die Kostenerstattung zuständig sein (z.B. Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge).

Für die Kosten einer Kur, also einer Vorsorgeleistung, ist Ihre gesetzliche Krankenkasse zuständig.

Zusätzlich fällt für gewöhnlich eine eigene Zuzahlung von 10 Euro pro Reha-Tag an, wenn Sie volljährig sind. Von diesen Kosten können Sie in bestimmten Fällen (teilweise) befreit werden, z.B. wenn bereits vorab Zuzahlungen für medizinische Behandlungen geleistet wurden. Hinzu kommt, dass die einzelnen Träger Obergrenzen für die Zuzahlungen festgesetzt haben. Fragen Sie doch gerne bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrem zuständigen Kostenträger nach und lassen Sie sich über die genaue Höhe und Dauer Ihrer Zuzahlung aufklären.

Die medizinische Betreuung, die Unterkunft und die Verpflegung gehören zur Standardleistung während Ihres 3-wöchigen Aufenthalts in Ihrer Reha-Klinik. Welche konkreten Leistungen das in Ihrem Fall sind, ist abhängig von Ihrem Krankheitsbild. Die Befunde und Prognosen Ihres Arztes bestimmten den genauen Anspruch ebenso wie die vertraglichen Bedingungen der Kostenträger, wie Ihrer Renten- oder Ihrer Krankenversicherungen.

Ihre Reha beantragen Sie bei Ihrem jeweiligen Kostenträger. Wenn Sie sich aber nicht sicher sind, dann können Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung einreichen, da diese den Antrag an die jeweils zuständigen Träger weiterleiten. Die nötigen Formulare erhalten Sie ebenfalls bei den Trägern.

Im Falle einer Anschlussheilbehandlung kontaktieren Sie Ihre Wunschklinik, diese hilft Ihnen dann gerne bei der Antragsstellung. In allen anderen Fällen wenden Sie sich am besten an Ihren zuständigen Arzt. Dieser kennt Ihr Krankheitsbild, hat alle nötigen Befunde vorliegen, die Sie für die Antragsstellung benötigen und unterstützt Sie beim Ausfüllen der Unterlagen.

Sie haben nach §8 SGB IX das Recht, sich eine Einrichtung für Ihre Reha selbst auszusuchen. Dafür reichen Sie mit Ihrem Reha-Antrag direkt ein „ Formular zum Wunsch- und Wahlrecht“ für Ihre Wunschklinik oder Kliniken mit ein. Sie können dieses Formular aber auch nachträglich einreichen, wenn Ihr Antrag noch nicht bewilligt wurde. Verweisen Sie dann am besten auf Ihren bereits gestellten Antrag. Es besteht aber auch die Möglichkeit für die Wahl einer Wunschklinik, wenn bereits eine andere Klinik bewilligt wurde, in dem Sie einen „Antrag auf Änderung“ einreichen. Häufig haben die Kostenträger oder Kliniken bereits Musterformulare, die Sie für die Antragsstellungen verwenden können.

Wichtig ist, dass Sie Ihren Antrag auf eine Wunschklinik wirklich konkret und verständlich stellen, denn der Kostenträger entscheidet nur anhand Ihres Antrags, ob sie diesen bewilligen. Beachten Sie dabei auch, dass Ihre Wunschklinik nachweislich für Ihr Krankheitsbild geeignet sein muss. Damit Ihrem Antrag stattgegeben werden kann, müssen aber auch von der Klinik bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss zwischen dem Kostenträger und der Klinik ein Versorgungs- oder Belegungsvertrag bestehen (nach § 21 SGB IX bzw. §111 SGB V) und diese zusätzlich nach den geltenden Qualitätsstandards zertifiziert sein. Sprechen Sie dafür bitte mit Ihrem Arzt oder Ihrer Wunschklinik, die Ihnen gerne behilflich sind.

Sollte Ihr Antrag auf eine Wunschklinik abgelehnt werden, können Sie einen Widerspruch einreichen.

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Klinikprospekt Bad Wildungen

Laden Sie gerne hier unser Klinikprospekt herunter. Sie erhalten darin ausführliche Informationen über die Reha-Kliniken in Bad Wildungen:

Klinikprospekt Bad Wildungen

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