Bekanntmachung Odershausen „Am Dorfpark“
Bekanntmachung Reinhardshausen „Bornäcker“
Bekanntmachung „Marienburger Straße“
Bauleitplanung der Stadt Bad Wildungen
Bebauungsplan Nr. 3.1 Odershausen „Pärrnerweg“ als Änderung des
Bebauungsplans Nr. 3 Odershausen „Pärner Weg – Die Koppe“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Wildungen hat in ihrer Sitzung am 30.05.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3.1 Odershausen „Pärrnerweg“ (Änderung) beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Verfahren nach § 13a BauGB
Beschlossen wurde zudem, dass der Bebauungsplan nach § 13a Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und der Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, aufgestellt wird.
Abgrenzung des Verfahrensgebiets
Der Geltungsbereich befindet sich am Ortsrand von Bad Wildungen-Odershausen. Nach Nordost wird er von der Straße „Pärrnerweg“ begrenzt, nach Norden und
Westen von der Friedhofsfläche, nach Süden grenzt er an bestehende Bebauung an. Der insgesamt ca. 3.860 m² große Geltungsbereich wird derzeit aus den Grundstücken Gemarkung Odershausen, Flur 15, Flurstücke 17/3 und 17/1 gebildet.
Ziel und Zweck der Planung
Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt zur Deckung des Wohnbedarfs in dem Bad Wildunger Stadtteil. Die Festsetzungen erfolgen mit der Ausweisung als „Mischgebiet“ nach § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt ist der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung als „Gemischte Baufläche“ dargestellt.
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung hat den Bebauungsplan Nr. 3.1 Odershausen „Pärrnerweg“ (Änderung) am 30.05.2022 zur öffentlichen Auslegung beschlossen.
Nach § 3 (2) BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung in der Zeit
vom 12. Mai 2023 bis einschließlich 19. Juni 2023
bei der Stadtverwaltung in Bad Wildungen, Rathaus, Am Markt 1, Zimmer 37, Stadtbauamt, 34537 Bad Wildungen, während nachfolgender Dienststunden
montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
– sowie nach Vereinbarung von montags bis freitags außerhalb der Dienststunden –
öffentlich aus, sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher oder ortsüblicher
Feiertag fällt. Die Planunterlagen können auch nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 05621 701-402 eingesehen werden.
Die Planunterlagen sind zudem zusätzlich digital auf der Internetseite der Stadt Bad Wildungen https://www.bad-wildungen.de/stadtverwaltung/bekanntmachung-ausschreibung/ abrufbar und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan zugänglich.
Stellungnahmen können während der öffentlichen Auslegungsfrist im Rathaus schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten zur öffentlichen Auslegung nach § 4b BauGB einem privaten Dritten übertragen werden kann.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite der Stadt Bad Wildungen öffentlich bekannt gemacht wird:
https://www.bad-wildungen.de/stadtverwaltung/bekanntmachung-ausschreibung/
Bad Wildungen, 05.05.2023
Der Magistrat
der Stadt Bad Wildungen
R. Gutheil
Bürgermeister
Bauleitplanung der Stadt Bad Wildungen
Bebauungsplan Nr. 1a.1 Odershausen „Am Dorfpark“
als Änderung des Bebauungsplans Nr. 1a Oderhausen „Am Köppel“
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Wildungen hat in ihrer Sitzung am 27.03.2023 den Bebauungsplan Nr. 1a.1 Odershausen „Am Dorfpark“ (Änderung) als Satzung beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt zur Deckung des Wohnbedarfs in dem Bad Wildunger Stadtteil Odershausen. Recherchen haben ergeben, dass die im Stadtteil bestehenden Baulücken Baufamilien nicht zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund dessen wird zur Sicherung der Entwicklung von Odershausen eine Fläche zwischen den Wohnquartieren „Am Köppel“ und „Wildunger Straße“ als „Allgemeines Wohngebiet“ mit sechs Bauplätzen sowie als „Öffentliche Grünfläche“ und als „Verkehrsfläche“ ausgewiesen.
Der Bebauungsplan Nr. 1a.1 Odershausen „Am Dorfpark“ (Änderung) wurde im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Erstellung einer „Zusammenfassenden Erklärung“ war ebenfalls nicht erforderlich.
Der Bebauungsplan Nr. 1a.1 Odershausen „Am Dorfpark“ (Änderung) ist nicht aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Bad Wildungen entwickelt. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung dem Bebauungsplan angepasst und eine „Wohnbaufläche“ und eine „Grünfläche“ dargestellt.
Abgrenzung des Verfahrensgebiets
Der ca. 7.300 m² große Geltungsbereich wird im Osten, Süden und Westen von der „Wildunger Straße“ und den Straßen „Am Eichenköppel“ und „Am Waldeck“ eingefasst. Im Norden grenzt das im Bebauungsplan Nr. 1a Odershausen „Am Köppel“ ausgewiesene Wohngebiet mit der Straße „Am Birkenacker“ an.
Bekanntmachung
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Bad Wildungen ortsüblich bekannt gemacht.
Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln in der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Bad Wildungen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Verfahren darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung für den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Nach § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) tritt der Bebauungsplan mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Der in Kraft gesetzte Bebauungsplan mit Begründung kann während der nachfolgenden Dienststunden bei der Stadtverwaltung in Bad Wildungen, Rathaus, Am Markt 1, Zimmer 37, Stadtbauamt, 34537 Bad Wildungen,
montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
von jedermann eingesehen werden. Nach tel. Vereinbarung ist eine Einsichtnahme von montags bis freitags außerhalb der Dienststunden möglich (Tel.: 05621 701-402).
Die Planunterlagen sind zudem zusätzlich digital auf der Internetseite der Stadt Bad Wildungen https://www.bad-wildungen.de/stadtverwaltung/was-erledige-ich-wo/bebauungsplaene/ einsehbar und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan zugänglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite der Stadt Bad Wildungen öffentlich bekannt gemacht wird:
https://www.bad-wildungen.de/stadtverwaltung/bekanntmachung-ausschreibung/
Bad Wildungen, 12.05.2023
Der Magistrat der Stadt Bad Wildungen
R. Gutheil
Bürgermeister
Bauleitplanung der Stadt Bad Wildungen
Bebauungsplan Nr. 5 Reinhardshausen „Bornäcker“
hier: öffentliche Auslegung der Planungen nach § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Wildungen hat in ihrer Sitzung
am 04.07.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 5 Reinhardshausen „Bornäcker“ aufzustellen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und der Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, aufgestellt. Der Entwurf des Bebauungsplans ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Abgrenzung des Verfahrensgebiets
Der ca. 1,4 ha große Geltungsbereich liegt am westlichen Hang des Hombergs und grenzt an die Bebauung entlang der „Fichtenstraße“ sowie das Baugebiet „Homberg“. Im Einzelnen umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplans die Grundstücke Gemarkung Reinhardshausen, Flur 3, Flurstücke 41/10, 41/12, 41/13, 41/14, 41/16, 41/17, 41/18, 41/19 (teilweise) und 54/1 (teilweise).
Ziel und Zweck der Planung
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt zur Deckung des Wohnbedarfs in dem Bad Wildunger Stadtteil Reinhardshausen. Recherchen haben ergeben, dass keine Baulücken im Ort bestehen, die Baufamilien zur Verfügung gestellt werden können. Aufgrund dessen ist vorgesehen, zur Sicherung der Entwicklung des Stadtteils das Baugebiet „Homberg“ Richtung Norden zu erweitern und ein „Allgemeines Wohngebiet“ mit ca.15 Bauplätzen auszuweisen. Das „Maß der baulichen Nutzung“ sowie gestalterische und grünordnerische Festsetzungen orientieren sich an dem Umfeld.
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Wildungen hat den Bebauungsplan Nr. 5 Reinhardshausen „Bornäcker“ am 04.07.2022 zur öffentlichen Auslegung
beschlossen.
Nach § 3 (2) BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung in der Zeit
vom 22. Mai 2023 bis einschließlich 22. Juni 2023
bei der Stadtverwaltung in Bad Wildungen, Rathaus, Am Markt 1, Zimmer 37, Stadtbauamt, 34537 Bad Wildungen, während nachfolgender Dienststunden
montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
– sowie nach Vereinbarung von montags bis freitags außerhalb der Dienststunden –
öffentlich aus, sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher oder ortsüblicher
Feiertag fällt. Die Planunterlagen können auch nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 05621 701-402 eingesehen werden.
Die Planunterlagen sind zudem zusätzlich digital auf der Internetseite der Stadt Bad Wildungen https://www.bad-wildungen.de/stadtverwaltung/bekanntmachung-ausschreibung/ abrufbar und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan zugänglich.
Stellungnahmen können während der öffentlichen Auslegungsfrist im Rathaus schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten zur öffentlichen Auslegung nach § 4b BauGB einem privaten Dritten übertragen werden kann.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite der Stadt Bad Wildungen öffentlich bekannt gemacht wird:
https://www.bad-wildungen.de/stadtverwaltung/bekanntmachung-ausschreibung/
Bad Wildungen, 12.05.2023
Der Magistrat
der Stadt Bad Wildungen
R. Gutheil
Bürgermeister
Bauleitplanung der Stadt Bad Wildungen
Bebauungsplan Nr. 2.2.1 „Marienburger Straße“ (Änderung)
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Wildungen hat in ihrer Sitzung
am 08.05.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 2.2.1 „Marienburger Straße“ (Änderung) als Änderung des Bebauungsplans Nr. 2.2 „Warteköppel“ aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Verfahren nach § 13a BauGB
Gleichzeitig wird nach § 13a (3) BauGB bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und der Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, aufgestellt wird.
Abgrenzung des Verfahrensgebiets
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist 77 m² groß und umfasst das Grundstück Gemarkung Bad Wildungen, Flur 13, Flurstück 30/8. Die Parzelle liegt südlich der
„Marienburger Straße“ und grenzt unmittelbar an diese an.
Ziel und Zweck der Planung
Die Aufstellung des Bebauungsplans in dem Baugebiet „Warteköppel“ erfolgt zur Ausweisung des oben genannten städtischen Grundstücks als „Öffentliche Verkehrsfläche“. Über diese in dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 2.2 „Warteköppel“ als „Reines Wohngebiet“ ausgewiesene städtische Parzelle 30/8 sind zwei mit Wohngebäuden bebaute private Grundstücke an die „Marienburger Straße“ angebunden. Aufgrund dieser Festsetzung ist aus planungsrechtlicher Sicht die Anbindung der zwei oben genannten Grundstücke an eine öffentliche Straße nicht gegeben. Mit der Bebauungsplanänderung soll dieser Tatbestand geheilt werden.
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Wildungen hat den Bebauungsplan Nr. 2.2.1 „Marienburger Straße“ (Änderung) am 08.05.2023 zur öffentlichen Auslegung beschlossen.
Nach § 3 (2) BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung in der Zeit
vom 22. Mai 2023 bis einschließlich 22. Juni 2023
bei der Stadtverwaltung in Bad Wildungen, Rathaus, Am Markt 1, Zimmer 37, Stadtbauamt, 34537 Bad Wildungen, während nachfolgender Dienststunden
montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
– sowie nach Vereinbarung von montags bis freitags außerhalb der Dienststunden –
öffentlich aus, sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher oder ortsüblicher
Feiertag fällt. Die Planunterlagen können auch nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 05621 701-402 eingesehen werden.
Die Planunterlagen sind zudem zusätzlich digital auf der Internetseite der Stadt Bad Wildungen https://www.bad-wildungen.de/stadtverwaltung/bekanntmachung-ausschreibung/ abrufbar und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan zugänglich.
Stellungnahmen können während der öffentlichen Auslegungsfrist im Rathaus schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten zur öffentlichen Auslegung nach § 4b BauGB einem privaten Dritten übertragen werden kann.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite der Stadt Bad Wildungen öffentlich bekannt gemacht wird:
https://www.bad-wildungen.de/stadtverwaltung/bekanntmachung-ausschreibung/
Bad Wildungen, 12.05.2023
Der Magistrat der Stadt Bad Wildungen
R. Gutheil
Bürgermeister
Bebauungsplan Nr. 2.2.1 Marienburger Straße
Zur Zeit liegen keine Ausschreibungen vor.