Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Bad Wildungen ist als öffentliche Stelle bemüht, ihre Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten.
Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
und
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Die Stadt Bad Wildungen arbeitet daran, die Anforderungen zu Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. Derzeit sind unsere Online-Angebote mit den zuvor genannten Anforderungen noch nicht vollständig barrierefrei.
Folgende Barrieren sind noch vorhanden:
- PDF-Dateien sind aufgrund ihres Alters teilweise nicht barrierefrei angelegt und verfügen nicht über die notwendigen Tags. Teilweise wurden pdf-Dokumente eingescannt und sind aus diesem Grund nicht von einem Screenreader erfassbar.
- Die Überschriftenhierarchien sind teilweise nicht richtig eingehalten.
- Alternativtexte an Bildern sind in Teilen vorhanden, können jedoch auch an einigen Stellen fehlen.
- Kontraste von Bedienelementen auf Bildern könnten an einigen Stellen nicht das notwendige Kontrastverhältnis ausweisen.
- Links, Buttons und Formularfelder können auf einigen Seiten ohne Beschriftung hinterlegt sein.
- Eingebettete Inhalte – Inhalte, die über iFrames oder externe Dienste eingebunden sind (z. B. Videos, Karten oder Widgets), können je nach Anbieter nicht vollständig barrierefrei sein.
- Interaktive Komponenten – Dazu zählen Karten (Kartografie), Karusselle (Slider) und Inhaltsblöcke mit optionalen Animationen. Diese Elemente sind mit Tastatur oder Screenreader unter Umständen schwer erreichbar oder nicht eindeutig bedienbar.
Barrierefreie Alternativen zu Kartendarstellungen (Kartografie): Diese dienen der visuellen Orientierung und sind ergänzend. Die zugehörigen Inhalte (z. B. Adressen, Standorte) sind parallel als Liste mit denselben Informationen zugänglich.
- Such- und Filterfunktionen – Unsere Verzeichnisse für Adressen, Veranstaltungen oder Stellenangebote enthalten komplexe Filter- und Suchoptionen, die je nach Konfiguration nicht durchgängig barrierefrei zugänglich sind.
Barrierefreie Alternativen zu komplexen Suchfunktionen (z. B. Filter in Verzeichnissen) – Die wichtigsten Suchergebnisse lassen sich auch über die normale Seitenstruktur und Navigation erreichen. Bei Problemen kann der Support kontaktiert werden.
- Overlay-Fenster (sogenannte „Pop-ups“) – Einzelne Inhalte – z. B. Formulare oder Hinweise – werden in Fenstern angezeigt, die sich über die eigentliche Seite legen. Diese Overlays können automatisch erscheinen, etwa nach einer bestimmten Verweildauer oder Anzahl von Seitenaufrufen. In solchen Fällen kann die Bedienbarkeit mit Tastatur oder Screenreader eingeschränkt sein.
Die Verbesserung der Barrierefreiheit als eine ständige Anpassung der Webseite sowohl von technischer als auch von redaktioneller Seite ist Teil der regelmäßigen Redaktionsarbeit.
Verwendung der Software Eye-Able®Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzern*innen eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucher*innen anzupassen. Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:
- eine adaptive Schriftvergrößerung,
- eine freie Anpassung der Farbkontraste,
- eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
- ein Blaufilter,
- ein Nachtmodus,
- eine Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen,
- eine Kompensation von Farbschwächen sowie
- weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton
Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye- Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“). Mehr Informationen finden Sie unter: www.eye-able.com
Eye-Able ist BITV/WCAG konform getestet. Eine Zusammenfassung des Prüfberichts kann nachfolgend eingesehen werden.
Feedback und KontaktSind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Fragen? Melden Sie sich gerne über unser Kontaktformular „Feedback zur Barrierefreiheit“ (externe Link zum Anklicken) oder an
Magistrat der Stadt Bad Wildungen
Am Markt 1
34537 Bad Wildungen
digital@bad-wildungen.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie InformationstechnikHessisches Ministerium für Soziales und Integration
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 22. Mai 2025 erstellt.
