Unsere Ordnungsbehörde überwacht den ruhenden (parkenden / haltenden) Verkehr und stellt bei Verstößen gegen die entsprechenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gebührenpflichtige Verwarnungen aus.
Ebenso ist das Ordnungsamt für die Sicherstellung der Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen zuständig.
Wir bieten Ihnen jetzt auch die Möglichkeit, sich online zu Ordnungswidrigkeiten-Verfahren zu äußern:
