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Verkehr

Einleitung

Unsere Ordnungsbehörde überwacht den ruhenden (parkenden / haltenden) Verkehr und stellt bei Verstößen gegen die entsprechenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gebührenpflichtige Verwarnungen aus. 

Ebenso ist das Ordnungsamt für die Sicherstellung der Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen zuständig. 

 

Wir bieten Ihnen jetzt auch die Möglichkeit, sich online zu Ordnungswidrigkeiten-Verfahren zu äußern:

Online-Anhörung

Inhalt

Soweit das Verwarnungsgeld nicht akzeptiert wird, erhält der Betroffene Gelegenheit, zur Sache Stellung zu nehmen (Anhörungsverfahren).

Wird das Verwarnungsverfahren aufgrund des in der Anhörung Vorgebrachten nicht eingestellt, ergeht ohne weitere Rückäußerung der Verwaltung ein Bußgeldbescheid.

Gegen diesen kann Einspruch eingelegt werden.

Neben den Geschwindigkeitskontrollen in unserem Stadtgebiet gehört auch der südliche Teil des Landkreises Waldeck-Frankenberg zu unserem Ordnungsbehördenbezirk.

Hier kontrollieren wir die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen sowie die Durchführung der Ordnungswidrigkeits- und Bußgeldverfahren.

Einleitung

Ihre Ansprechpartner fließender Verkehr

Einleitung

Ihre Ansprechpartner ruhender Verkehr

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