Dekoratives Bild mit blauem Inhalt.

Sondernutzungserlaubnis

Einleitung

Öffentliche Straßen, Wege und Plätze erhalten durch eine sogenannte Widmung einen bestimmten Nutzungszweck.

Inhalt

Allgemeine Informationen 
Eine Straße könnte somit als Fußgängerbereich, für den fließenden Verkehr, als Parkfläche und dergleichen gewidmet werden. Sollte eine Straße in einzelnen Bereichen dennoch anders genutzt werden als die Widmung dies vorsieht, ist eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich.

Ohne die entsprechende Erlaubnis ist die Nutzung der Straße zu Sonderzwecken nicht erlaubt.

Bei Zuwiderhandlungen kann die örtliche Ordnungsbehörde ein Bußgeld verhängen.

Eine solche Genehmigung ist grundsätzlich zu beantragen, wenn eine Verkehrsfläche wie folgt genutzt werden soll:

  • für das Aufstellen eines Containers
  • für das Aufstellen von Baumaterialien
  • für das Aufstellen von Tischen und Bänken (bei einer Gaststätte)

Gebühren

  • Baustelleneinrichtung: 0,60 € pro m² und Monat, mind. 20,00 €
  • Hinweisschilder / Werbeträger: 10,00 € pro Stück und Jahr, mind. 20,00 €
  • Ortsfeste Verkaufseinrichtungen: 5,00 € pro m² und Monat, mind. 20,00 €
  • Verkaufseinrichtungen (nicht im Zusammenhang mit Verkaufsstellen) : 1,30 € pro m² und Tag, mind. 20,00 €
  • Verkaufseinrichtungen (im Zusammenhang mit Verkaufsstellen): 1,60 € pro m² und Monat, mind. 20,00 €/Monat
  • Verteilen gewerblicher Handzettel: 15,00 € pro Person und Tag, mind. 20,00 €

Weitere Informationen können Sie der Satzung über Sondernutzung entnehmen.

Einleitung

Ihr Ansprechpartner

Nach Oben