Die Aufstellung von Bauzäunen, Gerüsten und Kränen im öffentlichen Straßenraum bedarf einer Genehmigung.
Karl-Theo Schnorbus
Adresse: Am Markt 1, 34537 Bad Wildungen Abteilung/Amt: Ordnungsamt Raum: 49 Zuständigkeiten: Beschilderungspläne Nutzungen…
Die Aufstellung von Bauzäunen, Gerüsten und Kränen im öffentlichen Straßenraum bedarf einer Genehmigung.
Beantragung
Die Genehmigung wird erteilt, wenn ein schriftlicher Antrag eingereicht wurde und die Verkehrsverhältnisse dies zulassen. Der Antrag wird in der Regel durch die Baufirma eingereicht.
Die Genehmigung enthält Auflagen, beispielsweise zur Beschilderung oder zu den zulässigen Arbeitszeiten.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).