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Sperrmüll

Einleitung

Kostenfreie SperrmüllABGABE nur für den Privathaushalt

Nur für Bürger*innen und Grundstücksbesitzer*innen mit Nachweis der Stadt Bad Wildungen.
Keine gewerbliche Annahme. (siehe Benutzungs- und Gebührenordnung Wertstoffhof Bad Wildungen)

Achtung: Die kostenfreie Sperrmüllabgabe auf dem städtischen Wertstoffhof Bad Wildungen mit Kleinmengen Altmetall (bis 50kg) von Privathaushalten in haushaltsüblicher Menge von 3m³ ist nur für Bürger*innen und Grundstücksbesitzer*innen mit Nachweis der Stadt Bad Wildungen möglich.

 

Städtischer Wertstoffhof Bad Wildungen
Neue Mühle 2
34537 Bad Wildungen

Öffnungszeiten

Freitags (ganzjährig, außer an Feiertagen) von 14 – 17 Uhr

Samstags (ganzjährig, außer an Feiertagen) von 10 – 15 Uhr

Einleitung

Kostenpflichtige SperrmüllABHOLUNG

Der Antrag auf kostenpflichtige Sperrmüllabfuhr ist nur für den Privathaushalt!

Siehe Abfallsatzung: § 5, Abs. (1) c); Abs. (5); Abs.(6) und §15, Abs.(6)

Achtung: Nur gegen Vorkasse der Abfuhrgebühr in Höhe von 60 € für eine Sperrmüllabholung bis maximal 3m³ Sperrgut je Privathaushalt! Maximal 2x im Kalenderjahr!

Die kostenpflichtige Sperrmüllabfuhr erfolgt nur auf schriftlichen Antrag in Form des Online-Antrags.

Zwei Mitarbeiter des Bauhofs holen den Sperrmüll in Bad Wildungen ab
Zwei Mitarbeiter des Bauhofs holen den Sperrmüll in Bad Wildungen ab

Informationen zum Ablauf nach Ihrer Online-Antragstellung: 

  1. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Der Sperrmüll-Abholtermin erfolgt nur gegen Vorkasse!
  2. a) Sollten Sie im Rahmen des Online-Antrags bereits online bezahlt haben, erhalten Sie den Gebührenbescheid im Nachgang per Post zugesandt.
    b) Sollten Sie nicht online bezahlt haben, wird Ihnen nach der Online-Eingangsbestätigung der Gebührenbescheid per Post zugesandt. Zahlen Sie unbedingt innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist, da sonst Ihr Antrag storniert wird. Geben Sie immer den Verwendungszweck ISPERRMÜLL, Name, Vorname des Antragstellers an.
    Im Ausnahmefall wird Barzahlung in der Stadtkasse des Rathauses Zimmer 52 (nur gegen Vorlage des Gebührenbescheides) akzeptiert.
  3. Nach Zahlungseingang online oder per Überweisung wird Ihnen der Sperrmüll-Abholtermin schriftlich mitgeteilt!
  4. Derzeit kann es zu zeitlichen Verzögerungen der Zusendung des Gebührenbescheides und bei der Terminierung der Abholung kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
  5. Ihr Sperrmüll muss am schriftlich mitgeteilten Abfuhrtag ab 5:30 Uhr am Straßenrand/Gehweg bereitstehen.
  6. Es wird kein Sperrmüll vom Grundstück geholt! Nicht angemeldeter Sperrmüll wird nicht mitgenommen.
  7. Sie dürfen Ihren Sperrmüll erst am Vortag der Abholung an den Straßenrand/Gehweg stellen.
  8. Der Straßenverkehr/Fußgängerverkehr darf nicht mehr als notwendig und vertretbar beeinträchtigt werden.
Einleitung

Es erfolgt keine Annahme von:

  • E-Bike
  • Fotovoltaik-/Solarmodule
  • Elektromüll
  • Kleinteile, die über die Mülltonne entsorgt werden können
  • Kleinteile in Säcken oder Kartons
  • komplette Haushaltsauflösung
  • Sondermüll, Leuchtmittel aller Art
  • Papier und Kartonagen
  • Autoreifen, Reifen jeglicher Art
  • Kleidung und Textilien, unbrauchbare Altkleider
  • Altglas und Glas, wie z.B. Aquarium, Glasteile und Spiegel ohne Rahmen, wie Glasregalböden, Tischglasplatten….
  • Bioabfälle, Baum- und Strauchschnitt, Gras und Laub
  • Kehricht
  • gelbe Tonne: Leicht-Verpackungsmüll
  • Elektrogeräte, Elektronikgeräte und Batteriegeräte
  • Batterien und Akkus und Fahrrad-Akkus, sowie Autobatterien
  • Bauabfälle, wie z.B. Styropor, Folien, Dämmung….
  • Bauschutt, wie Z.B. Putz, Fliesen, Abriss-Abfälle….
  • Bauschutt, Putz, Fliesen, …..
  • Bodenaushub, Erde, Steine, Kies, Sand….
  • Gegenstände aus mineralischem Material, wie z.B. Geschirr, Blumentöpfe aus Keramik, Beton, Ton….
  • Baustellenabfälle wie z.B. Fußbodenleisten, Decken- und Wandpaneele, benutzte Tapeten, Bodenbeläge, z.B. PVC, Laminat, Kork, verklebter Teppichboden und Rasenteppich, Outdoorteppich …;Duschkabine, Fenster, Türen, WC, Waschbecken, Dusch-/Badewanne, Rollladen, Markisen, IBC Fässer, Regentonnen über 200 l,…
  • Altholz: generell Holz aus dem Außenbereich, wie z. B. Bauholz, OSB- und Spanplatten, Dachlatten, Bretter, Paletten, Gartenholz/-möbel, Holzzäune, Sichtschutzelemente, Hochbeet, Kleintierstall, Gartenhaus….
  • KFZ/Autoteile jeglicher Art
  • Agrarprodukte/Landwirtschaftliche Entsorgung
  • Gewerbemüll
Inhalt
Einleitung

Online Sperrmüllantrag

Hier können Sie online ihre Abholung von Sperrmüll und Kleinmengen an Altmetall (bis 50kg) beantragen.
Altmetall kann nur in Verbindung mit Sperrmüll beantragt werden. Das Altmetall muss gesondert zum Sperrmüll stehen.

Nach dem Absenden erhalten Sie eine Bestätigungsmail.

Zudem erhalten Sie postalisch den Gebührenbescheid mit der Bitte um Zahlung auf das genannte Konto. Danach teilen wir Ihnen den Abholtermin mit.

Informationsblatt Sperrmüll nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO


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