Einleitung

Wertstoffhof Bad Wildungen

Passend zum Herbstbeginn wird in der Straße „Neue Mühle“ / „Gilsarteich“ der neue Wertstoffhof der Stadt Bad Wildungen in Betrieb genommen. 

Inhalt
Einleitung

Abgabearten

Einleitung

Zentraler Altkleidersammelcontainer

Abgabe nur für Bürger*innen der Stadt Bad Wildungen möglich!

Die Abgabe von ausschließlich brauchbarer Kleidung in Säcken verpackt erfolgt am Wertstoffhof, Neue Mühle 2 in Bad Wildungen.

Bitte nur tragbare und brauchbare Kleidung/Textilien/Schuhe in Säcken gefüllt abgeben. Die Textilien sollten sauber, trocken und zum Schutz in Säcke bzw. Beutel verpackt sein.

Zu brauchbarer Kleidung zählen: Jacken, Mäntel, Pullover, Hemden, Hosen, Kleider, Röcke, Schals etc., Bettwäsche, Bettdecke, Kopfkissen, Tischdecken, Decken, Gardinen, Vorhänge, Handtücher, Hüte, Handtaschen, Mützen, Handschuhe, Schuhe (paarweise zusammengebunden).

Nicht brauchbare Kleidung gehört in den Restmüll.

Keine Abgabe von: Verschmutzte, kaputte oder nasse Bekleidung, einzelne Schuhe, Läufer, Gummistiefel, Matratzen, Skischuhe, Schlittschuhe, Rollschuhe, Kleiderbügel, Lederreste, Textilreste, Schuhspanner, Teppiche und Wolle, Taschen und Koffer, Schaumstoff, Matratzen, Topper, Fell, Füllwatte, Fließ, Filz….

Öffnungszeiten:

Freitags (ganzjährig, außer an Feiertagen) von 14 – 17 Uhr

Samstags (ganzjährig, außer an Feiertagen) von 10 – 15 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten und Infos unter: www.bad-wildungen.de 

Das Abstellen von nicht brauchbaren Kleidersäcken und von Abfällen am Containerstandort, sowie der Einwurf von anderen Abfällen ist verboten.

Einleitung

Neu ab 2025

Verwertbare Kleidung und Textilien und Schuhe (Paarweise zusammengebunden) in Säcken gefüllt müssen über den Altkleidercontainer der Stadt Bad Wildungen entsorgt werden und dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden.

  • Altkleidercontainer sollten weiterhin nur für gut erhaltene Altkleidung/Textilien und Schuhegenutzt werden, die noch weiter genutzt werden können. Dies ist bereits seit Jahren in Bad Wildungen über die Abfallsatzung geregelt.
  • Sie können gut erhaltene Kleidungs- und Textilstücke also wie bisher in den Altkleidercontainer entsorgen oder zum Beispiel auch an Second-Hand-Läden, auf dem Flohmarkt oder entsprechende Onlinedienste sowie karitativen Einrichtungen geben.
  • Anders als oft dargestellt, bedeutet die neue Regelung nicht, dass es verboten ist, seine verschlissene, kaputte oder verschmutzte Kleidung oder Textilien in den Restmüllzu werfen. Das ist weiterhin möglich und auch nicht strafbar, so lange es sich ausschließlich um verschlissene, kaputte oder verschmutzte und somit unbrauchbare Kleidungsstücke und Textilien
  • Es wird empfohlen verschlissene oder kaputte Kleidungsstücke oder Textilien zu reparieren oder als Putzlappenzu nutzen. Wenn dies nicht mehr möglich ist, sollten sie nicht im Altkleidercontainer entsorgt werden. Somit können Sie kaputte oder verschmutzte Kleidung/Textilien wie bisher auch in der Restmülltonne entsorgen.
  • Achtung!Es kann allerdings bei falsch befüllter Mülltonne (somit verwertbare Kleidung und Textilien und Schuhe) dazu kommen, dass die Mülltonne nicht geleert wird und die Leerung erst nach Entfernung der falsch entsorgten Dinge mit der nächsten Leerung erfolgt.

Ab dem 1. Februar 2025 erfolgt die Einsammlung der Alttextilien durch die Stadt Bad Wildungen.

Seit 1. Januar 2025 gilt die Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Textilabfällen (Paragraf 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz). Diese neue Pflicht richtet sich in Deutschland an die Kommunen beziehungsweise die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Für die allermeisten Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland ändert sich in der Praxis nichts.

Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, in der Regel die Landkreise und kreisfreien Städte, die getrennte Sammlung von Alttextilien in ihrem Zuständigkeitsbereich organisieren. Grundsätzlich sollen künftig sämtliche Textilien, sowohl gut erhaltene und noch tragbare Textilien als auch zerschlissene Bekleidung, getrennt gesammelt werden. Denn letztere kann noch recycelt werden, zum Beispiel als Malervlies, Dämmstoff oder Putzlappen. Wenn es vor Ort keine getrennte Sammlung für zerschlissene Kleidung gibt, kann diese auch weiterhin in den Restmüll.

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Verholzter Ast- und Baumschnitt sowie , Strauch- und Grünschnitt/Gras und Laub

Abgabe für Bürger*innen der Stadt Bad Wildungen und der Gemeinde Edertal möglich.

Kostenfreie Abgabe von (zur Herstellung von Hackschnitzel zur Energiegewinnung):

  • Verholztem Ast- und Baumschnitt (ab 5cm bis 50cm Stammdurchmesser, maximal 3m Länge)
  • Weihnachtsbäume

Abgabe von Strauch- und Grünschnitt/Gras und Laub (Zur Herstellung von Kompost) gegen Gebühr:

  • Grünschnitt – Kofferraumladung 5,- € pauschal
  • Grünschnitt – Autoanhänger 10,- € pauschal

Öffnungszeiten

Freitags (ganzjährig, außer an Feiertagen) von 14 – 17 Uhr

Samstags (ganzjährig, außer an Feiertagen) von 10 – 15 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten und Infos unter: www.bad-wildungen.de 

 

Keine Annahme von:

  • belastetem Material, wie z. B. Grasschnitt von Wegrändern stark befahrener Straßen, von Treibstoffen oder Chemikalien durchtränkte Grasnarben
  • mit Störstoffen durchsetzte Grünabfälle (Metalle, Kunststoffe, Glas usw.)
  • Bodenaushub
  • Baumstuken, Wurzeln mit Erde oder Steinen
Inhalt

Schredderplatz Edertal – Anraff (hinter der alten Ziegelei)

Kostenfreie Abgabe von (zur Herstellung von Hackschnitzel zur Energiegewinnung):

  • Verholztem Ast- und Baumschnitt (ab 5cm bis 50cm Stammdurchmesser, maximal 3m Länge)

Abgabe gegen Gebühr von Strauch- und Grünschnitt/Gras und Laub (Zur Herstellung von Kompost):

  • Grünschnitt – Kofferraumladung 5,- € pauschal
  • Grünschnitt – Autoanhänger 10,- € pauschal

Öffnungszeiten

September – März:
Mittwochs (außer an Feiertagen) von 14 – 17 Uhr
Samstags (außer an Feiertagen) von 9 – 12 Uhr

April – August:
Jeden 1. und 3. Samstag im Monat (außer an Feiertagen) von 9 – 12 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten und Infos unter www.edertal.de oder Tel. 05623/8080.

Keine Annahme von:

  • Baumstuken, Wurzeln mit Erde oder Steinen
  • Bodenaushub
  • Sperrmüll
Einleitung

Ihre Ansprechpartnerin

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