Die Friedhofsverwaltung der Stadt Bad Wildungen weist darauf hin, dass das Ablegen von Baumschmuck, Schalen und Figuren sowie Grablichtern gemäß § 17a Abs. 7, nicht gestattet ist. Grabschmuck passt nicht in die natürliche Umgebung des Waldes und schadet den Waldbewohnern und der Umwelt. Darum wird gebeten, der Natur die Grabpflege zu überlassen, keinen Grabschmuck dort niederzulegen und alles bereits Abgelegte bis zum 15.10.2024 zu entfernen. Nicht abgeräumter Grabschmuck wird im Anschluss von der Friedhofsverwaltung entfernt.