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Straßen & Wege

Einleitung

Straßen und Wege

Einleitung

Straßen- und Wegenetz

Ein tiefer Graben auf einer abgezäunten Baustelle in einer Stadt.
Ein tiefer Graben auf einer abgezäunten Baustelle in einer Stadt.

Die Stadt Bad Wildungen unterhält ein umfangreiches Straßen- und Wegenetz. Dazu gehören neben Gemeindestraßen auch Rad- und Gehwege, Fußwegeverbindungen, Parkplätze, Tunnel oder auch Feldwege. Daher sind für die Unterhaltung und Instandsetzung, sowie die komplette Straßenneubau bzw. -erneuerung, aber auch für die verkehrliche Erschließung von Neubaugebieten erhebliche Aufwendungen zu leisten.

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Straßenbeleuchtung

Eine altmodische Straßenlaterne mit zwei Laternenköpfen die vor einem dunkelblauen Nachthimmel leuchtet.
Eine altmodische Straßenlaterne mit zwei Laternenköpfen die vor einem dunkelblauen Nachthimmel leuchtet.

Damit verbunden unterhält die Stadt Bad Wildungen natürlich ein erhebliches Straßenbeleuchtungsnetz und ist somit für die Unterhaltung der bestehenden Straßenbeleuchtung, den Neubau von Einrichtungen zur Beleuchtung sowie den Betrieb derselben zuständig. Die Planungen zur Straßenbeleuchtung erfolgen durch das Bauamt in Zusammenarbeit mit den Elektrikern vom Bauhof. Diese übernehmen auch die Unterhaltungs- und Montagearbeiten. Für die dazugehörigen Tiefbauarbeiten – Verkabelung und Aufstellung der Masten – erfolgt in der Regel durch Tiefbaufachunternehmen.

 

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Straßenreinigung und Winterdienst

Eine Person die mit einer roten Schaufel Massen an Schnee von einem Gehweg schiebt.
Eine Person die mit einer roten Schaufel Massen an Schnee von einem Gehweg schiebt.

Grundstückseigentümer sind verpflichtet angrenzende Gehwege in der Breite ihres Grundstückes von Eis und Schnee freizuhalten.

Dieses gilt

  • vor Sonntagen bis 18:00 Uhr
  • vor gesetzlichen Feiertagen bis 20:00 Uhr

Für die Schneeräumung gilt:

  • es sollte eine ca. 1m breite Fläche freigehalten werden
  • täglich von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr
  • so oft wie notwendig

Schnee- & Eisglätte sollten mit abstumpfenden Mitteln beseitigt und Salz nur bei plötzlich einsetzender Eisglätte verwendet werden

Mehrfachverpflichtungen
Wenn mehrere Grundstückseigentümer für eine Fläche zuständig sind gelten bezüglich der Räumungs-/Reinigungspflicht folgende Bestimmungen:

Für Straßen mit einem Gehweg gilt:

  • wechselnde Räumungs-/Reinigungspflicht mit gegenüberliegendem Grundstück
  • Wechsel jährlich
  • hier können auch noch gleichzeitig Hinterliegergrundstücke vorkommen

Regelung:

  • unmittelbarer Anlieger in ungeraden Jahren (z. B. 2021)
  • gegenüberliegender Anlieger in geraden Jahren (z. B. 2022)

Für gemeinsame Gehwege gilt:

  • wechselnde Räumungs-/Reinigungspflicht der an einem gemeinsamen Gehweg liegenden Grundstücke
  • Wechsel jährlich
  • hier können auch noch gleichzeitig Hinterliegergrundstücke vorkommen

Regelungen:

  • nach schriftlicher Vereinbarung
    oder
  • alphabetischer Reihenfolge der Familiennamen (ggfls. Rufnamen)

Für Hinterliegergrundstücke gilt:

  • wechselnde Räumungs-/Reinigungspflicht hintereinander liegender Grundstücke
  • Wechsel wöchentlich
  • jährlich beginnend am 1. Sonntag im Jahr

Reihenfolge:

  1. Kopfgrundstück
  2. Hinterliegergrundstück
  3. evtl. weiterer Hinterlieger

Koordination und Durchführung

Die Straßenreinigung und der Winterdienst werden vom Bauamt und dem städtischen Bauhof der Stadt Bad Wildungen koordiniert. In diesem Zusammenhang sind folgende Aufgaben notwendig:

  • Aufstellung des Straßenreinigungsplans
  • Aufstellung des Winterdienstplans für die Fahrbahnen
  • jährlich wechselnder Streuplan für die Reinigungsverpflichtung nach der Straßensatzung

Der Winterdienst auf den Straßen wird durch den städtischen Bauhof durchgeführt, wobei hier nach einer vorgegebenen Klassifizierung der Straßen vorgegangen wird, d. h. dass zunächst die für den Verkehr bedeutsamen Straßen zuerst geräumt werden. Reine Anliegerstraßen können erst danach geräumt werden.

Wir bitten daher um Verständnis, dass nicht alle Straßen gleichzeitig von Schnee und Eis freigehalten werden können.

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Hausnummernvergabe

Die Hausnummer 14a auf einem blauen Schild, welches an einem Holzbalken befestigt ist.
Die Hausnummer 14a auf einem blauen Schild, welches an einem Holzbalken befestigt ist.

Für die Hausnummerierung bei Neubauten ist das hiesige Ordnungsamt zuständig.

Sie können online Ihren Antrag zur Hausnummernvergabe stellen: Zur Antragstellung

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Für den Straßen- und Wegebau sowie die Straßenbeleuchtung sind Frau Bianka Hankel und Herr Harry Kirschner zuständig.

Für die Straßenreinigung sowie den Winterdienst sind Herr Marius Gille und Herr Ralf Blümer zuständig.

Für die Hausnummernvergabe ist Frau Leandra Jager zuständig.

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