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Sperrzeiten

Einleitung

Für öffentliche Gaststätten und Vergnügungsstätten gilt die Sperrzeitverordnung, die ähnlich dem Ladenschlussgesetz regelt, wann die genannten Betriebe geschlossen sein müssen.

Inhalt

Grundsätzlich beginnt die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten um 05:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr.

Hinweis:
Von den allgemeinen Regelungen sind bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses Ausnahmen möglich.

 

Einleitung

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