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Einleitung

Wer ein Reisegewerbe ausüben will, benötigt hierfür eine gültige Reisegewerbekarte. Diese erhalten Sie bei der Gemeinde/Stadt, in der Sie gemeldet sind.

Inhalt

Allgemeine Informationen

Sie dürfen die Tätigkeit erst ausüben, wenn Sie im Besitz einer Reisegewerbekarte sind.
Ein Reisegewerbe übt aus, wer gewerbsmäßig ohne Bestellung außerhalb seines Betriebes oder ohne einen zu haben

  • Waren an- und verkauft oder Leistungen bzw. Bestellungen auf Leistungen anbietet oder vertreibt
  • selbstständig unterhaltende Schaustellertätigkeiten ausübt.
Einleitung

Ihre Ansprechpartnerin

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