Die Stadt Bad Wildungen erhebt durch den Eigenbetrieb Staatsbad Bad Wildungen/Bad Reinhardsquelle ganzjährig einen Kurbeitrag als öffentlich-rechtliche Abgabe.
Die Stadt Bad Wildungen erhebt durch den Eigenbetrieb Staatsbad Bad Wildungen/Bad Reinhardsquelle ganzjährig einen Kurbeitrag als öffentlich-rechtliche Abgabe.
Mit Ihrem Kurbeitrag unterhält bzw. finanziert Bad Wildungen beispielsweise seine Tourist-Informationsstellen, die Wandelhallen mit dem Heilwasserausschank, die Kurkonzerte und die Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen.
Der Kurbeitrag pflegt den größten Kurpark Europas, die vielen kleinen Landschaftsparks, die Brunnenallee und ein über 450 km langes attraktives Wanderwegenetz.
Kurbeitrag
Tageshauptkarte: 2,60 €
Karte für beeinträchtigte Menschen, ab einem Grad der Behinderung von 50: 1,30 €
Bei Kindern und Jugendlichen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ermäßigt sich der Kurbeitrag um 50% auf 1,30 €.
Der Kurbeitrag ist nicht im Übernachtungspreis enthalten und wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.
Kurbeitragssatzung ab 1.1.2025
Gästekarte
Mit Zahlung des Kurbeitrages erhalten Sie die Gästekarte. Diese berechtigt Sie, Leistungen im Bereich der Kurbetriebe der Stadt Bad Wildungen in Anspruch zu nehmen.
Weitere Informationen rund um die Gästekarte finden Sie hier.
