Dekoratives Bild mit blauem Inhalt.

Kurbeitrag

Einleitung

Die Stadt Bad Wildungen erhebt durch den Eigenbetrieb Staatsbad Bad Wildungen/Bad Reinhardsquelle ganzjährig einen Kurbeitrag als öffentlich-rechtliche Abgabe.

Inhalt

Mit Ihrem Kurbeitrag unterhält bzw. finanziert Bad Wildungen beispielsweise seine Tourist-Informationsstellen, die Wandelhallen mit dem Heilwasserausschank, die Kurkonzerte und die Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen.

Der Kurbeitrag pflegt den größten Kurpark Europas, die vielen kleinen Landschaftsparks, die Brunnenallee und ein über 450 km langes attraktives Wanderwegenetz.

 

Kurbeitrag

Tageshauptkarte: 2,60 €
Karte für beeinträchtigte Menschen, ab einem Grad der Behinderung von 50: 1,30 €
Bei Kindern  und Jugendlichen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ermäßigt sich der Kurbeitrag um 50% auf 1,30 €.

Der Kurbeitrag ist nicht im Übernachtungspreis enthalten und wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.

Kurbeitragssatzung ab 1.1.2025

Gästekarte

Mit Zahlung des Kurbeitrages erhalten Sie die Gästekarte. Diese berechtigt Sie, Leistungen im Bereich der Kurbetriebe der Stadt Bad Wildungen in Anspruch zu nehmen.

Weitere Informationen rund um die Gästekarte finden Sie hier.

Einleitung

Ihre Ansprechpartnerin

Zuständige Stelle:
Staatsbad Bad Wildungen/Bad Reinhardsquelle
Eigenbetrieb der Stadt Bad Wildungen
Am Markt 1, 34537 Bad Wildungen

Nach Oben