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Hundehaltung

Einleitung

Die Haltung von Hunden muss bei der zuständigen Stelle der Stadtverwaltung gemeldet werden.

Inhalt

Anmeldung

Hundehalter-/innen sind verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen bei der Stadt Bad Wildungen schriftlich anzumelden.

Für die ordnungsgemäße Anmeldung eines Hundes muss die Rasse und die Abstammung des Tieres angegeben werden.

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Abmeldung

Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung, so ist dies bei der Stadt Bad Wildungen innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.

Wird ein Hund abgegeben, so sind mit der Anzeige Name und Anschrift des/r neuen Besitzers/in anzugeben.

Hund direkt online abmelden

 

Alternativ finden Sie hier die  Anmeldung und Abmeldung als .pdf-Dokumente.

Gefährliche Hunde

Zur Haltung von gefährlichen Hunden erhalten Sie mit dem nachstehenden Link detaillierte Informationen.

Hundesteuer

Die Steuerpflicht entsteht mit dem 1. des Monats, in dem ein Hund in einen Haushalt aufgenommen wird.

Allgemeine Informationen
Bei Hunden, die der Halterin oder dem Halter durch Geburt von einer von ihr oder ihm gehaltenen Hündin zuwachsen, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Hund drei Monate alt wird.

Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung, so ist dies bei der Stadt Bad Wildungen innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen.

 


Gebühren

Für den 1. Hund: 60,00 € jährlich
Für den 2. Hund: 96,00 € jährlich
für jeden weiteren Hund: 120,00 € jährlich

Informationsblatt Hundesteuer nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO

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