Allgemeine Informationen
Hunde dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden. Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt.
Als gefährlich gelten – unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit – solche Hunde, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder die auffällig geworden sind.
Erfasst werden auch Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens sind u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem
Verhalten durch einen Wesenstest sowie die Geeignetheit und Zuverlässigkeit der Halterin
oder des Halters nachzuweisen.
Einstufung
Grundsätzlich sind Hunde folgender Rassen als gefährlich anzusehen:
- Pitbull-Terrier/American Pittbull Terrier
- American Staffordshire-Terrier/Staffordshire-Terrier
- Staffordshire-Bullterrier
- Bullterrier
- American Bulldog
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Kangal (Karabash)
- Kaukasischer Owtscharka
- Rottweiler
Gebühren
Gebühren für die Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde nach § 3 HundeVO:
- Vorläufige Erlaubnis: 60,00 €
- Erlaubnis: 86,00 €