Derjenige, der einen selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anmelden, ummelden oder aufgeben will, hat dieses unverzüglich bei der zuständigen Behörde zu melden. Für das Stadtgebiet Bad Wildungen ist das Ordnungsamt ihr Ansprechpartner.
Eine Berichtigung Ihrer Gewerbemeldung können Sie hier vornehmen.
Wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten, haben wie hier eine Verlinkung einer Informationsseite der hessischen Steuerverwaltung.
https://finanzamt.hessen.de/elster-elektronische-steuererklaerung/unternehmensgruendung
