Dekoratives Bild mit blauem Inhalt.

Gewerbemeldungen

Einleitung

Derjenige, der einen selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anmelden, ummelden oder aufgeben will, hat dieses unverzüglich bei der zuständigen Behörde zu melden. Für das Stadtgebiet Bad Wildungen ist das Ordnungsamt ihr Ansprechpartner.

Eine Berichtigung Ihrer Gewerbemeldung können Sie hier vornehmen. 

 

Wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten, haben wie hier eine Verlinkung einer Informationsseite der hessischen Steuerverwaltung.

https://finanzamt.hessen.de/elster-elektronische-steuererklaerung/unternehmensgruendung

Inhalt

Allgemeine Informationen
Die Gewerbeanmeldung berechtigt zum Beginn eines stehenden Gewerbes. Bestimmte Gewerbe bedürfen einer Erlaubnis oder einer Eintragung in die Handwerksrolle.

Diese Erlaubnis oder Eintragung ist Voraussetzung für die Gewerbeanmeldung. Das Gewerbe ist bei der Behörde anzumelden, wo es ausgeübt werden soll.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis/Reisepass
  • ggfls. Erlaubnis
  • ggfls. Handwerkskarte
  • Aufenthaltsgenehmigung (bei Ausländern)

Gebühren

  • Entgegennahme einer Gewerbeanzeige: 28,00 €
  • Aussteller einer Empfangsbescheinigung (Ausfertigung der Anzeige – optional): 8,00 €

Gewerbeanmeldung

 

Allgemeine Informationen
Die Ummeldung eines Gewerbes ist unverzüglich vorzunehmen, wenn folgende Änderungen eintreten

  • Verlegung des Betriebes innerhalb der Stadt
  • Erweiterung oder Änderungdes bisher gemeldeten Gewerbegegenstandes
  • Namensänderung/Umfirmierung/Änderung der Rechtsform (z.B. Einzelunternehmen in GmbH)
  • Veränderung in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis/Reisepassggfls. Erlaubnis
  • ggfls. Handwerkskarte
  • Aufenthaltsgenehmigung (bei Ausländern)

Gebühren

  • Entgegennahme einer Gewerbeanzeige: 28,00 €
  • Aussteller einer Empfangsbescheinigung (Ausfertigung der Anzeige – optional): 8,00 €

Formular Gewerbeummeldung

Allgemeine Informationen

Bei der Gewerbdeabmeldung gilt die Anzeigepflicht für:

  • bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende
  • bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, BGB-Gesellschaft)
  • alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter
  • bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter

Gebühren

  • Entgegennahme einer Gewerbeanzeige: 28,00 €
  • Aussteller einer Empfangsbescheinigung (Ausfertigung der Anzeige – optional): 8,00 €

Formular Gewerbeabmeldung

Einleitung

Ihre Ansprechpartnerin

Nach Oben