In Fragen zum Friedhofswesen und zu Bestattungen wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Stadt Bad Wildungen, welches für die Planung, den Bau und die Unterhaltung der gemeindeeigenen Friedhöfe und Friedhofskapellen zuständig ist.
In Fragen zum Friedhofswesen und zu Bestattungen wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Stadt Bad Wildungen, welches für die Planung, den Bau und die Unterhaltung der gemeindeeigenen Friedhöfe und Friedhofskapellen zuständig ist.
Grabmale
Die Errichtung eines Grabmales auf einem der Bad Wildunger Friedhöfe ist genehmigungspflichtig. Der Antrag wird über das Steinmetzunternehmen oder den Lieferanten gestellt, die diese Dienstleistung für die Angehörigen übernehmen. Die Kosten richten sich nach der Größe der Grabstätte und Art des Grabmales.
Benötigte Unterlagen:
Bestattungen
Zu den Aufgaben im Bestattungswesen gehören u.a.
| Grab Grab | Nutzungsdauer Nutzungsdauer | Gebühren Gebühren |
|---|---|---|
| Wahlgrab mit Gestaltungsvorschrift | 40 Jahre | 940,00 € |
| Wahlgrab ohne Gestaltungsvorschrift | 40 Jahre | 870,00 € |
| Familiengrab mit Gestaltungsvorschrift | 40 Jahre | 1.880,00 € |
| Familiengrab ohne Gestaltungsvorschrift | 40 Jahre | 1.750,00 € |
| Rasenwahlgrabstätte ohne Gestaltungsvorschrift | 40 Jahre | 1.430,00 € |
| Reihengrab | 30 Jahre | 360,00 € |
| Rasenreihengrab | 30 Jahre | 545,00 € |
| Reihengrab für Kinder unter 5 Jahre | 30 Jahre | 140,00 € |
| Grab Grab | Nutzungsdauer Nutzungsdauer | Gebühren Gebühren |
|---|---|---|
| Wahlgrabstätte bis zu 4 Urnenbeisetzungen | 40 Jahre | 580,00 € |
| Reihengrab bis zu 2 Urnenbeisetzungen | 20 Jahre | 220,00 € |
| Rasenreihengrab 1 Urnenbestattung | 20 Jahre | 375,00 € |
| Baumgrabstätte 1 Urnenbestattung | 20 Jahre | 350,00 € |
| Baumgrabstätte 2 Urnenbeisetzungen | 20 Jahre | 700,00 € |
| Waldgrabstätte 1 Urnenbeisetzung | 20 Jahre | 500,00 € |
| Waldgrabstätte 2- 6 Urnenbeisetzungen | 40 Jahre | 600,00 € je Grabstätte |
Hinzu kommen die Kosten für die Grabherstellung, die Benutzung der Friedhofskapellen und die spätere Einebnung.