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Friedhofs- und Bestattungswesen

Einleitung

In Fragen zum Friedhofswesen und zu Bestattungen wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Stadt Bad Wildungen, welches für die Planung, den Bau und die Unterhaltung der gemeindeeigenen Friedhöfe und Friedhofskapellen zuständig ist.

Inhalt

Grabmale
Die Errichtung eines Grabmales auf einem der Bad Wildunger Friedhöfe ist genehmigungspflichtig. Der Antrag wird über das Steinmetzunternehmen oder den Lieferanten gestellt, die diese Dienstleistung für die Angehörigen übernehmen. Die Kosten richten sich nach der Größe der Grabstätte und Art des Grabmales.

Benötigte Unterlagen:

  • Skizze
  • Beschreibung
  • Materialangabe
  • Größe
  • Name und Anschrift des beauftragten Steinmetzbetriebes und des Nutzungsberechtigten/Auftraggebers

Bestattungen
Zu den Aufgaben im Bestattungswesen gehören u.a.

  • Vergabe von Gräbern
  • Durchführung von Bestattungen
  • Abrechnung der Friedhofsgebühren

Auflistung der Friedhofsadressen

Gebühren Erdbestattung

Grab Grab Nutzungsdauer Nutzungsdauer Gebühren Gebühren
Wahlgrab mit Gestaltungsvorschrift 40 Jahre 940,00 €
Wahlgrab ohne Gestaltungsvorschrift 40 Jahre 870,00 €
Familiengrab mit Gestaltungsvorschrift 40 Jahre 1.880,00 €
Familiengrab ohne Gestaltungsvorschrift 40 Jahre 1.750,00 €
Rasenwahlgrabstätte ohne Gestaltungsvorschrift 40 Jahre 1.430,00 €
Reihengrab 30 Jahre 360,00 €
Rasenreihengrab 30 Jahre 545,00 €
Reihengrab für Kinder unter 5 Jahre 30 Jahre 140,00 €

Gebühren Feuerbestattung

Grab Grab Nutzungsdauer Nutzungsdauer Gebühren Gebühren
Wahlgrabstätte bis zu 4 Urnenbeisetzungen 40 Jahre 580,00 €
Reihengrab bis zu 2 Urnenbeisetzungen 20 Jahre 220,00 €
Rasenreihengrab 1 Urnenbestattung 20 Jahre 375,00 €
Baumgrabstätte 1 Urnenbestattung 20 Jahre 350,00 €
Baumgrabstätte 2 Urnenbeisetzungen 20 Jahre 700,00 €
Waldgrabstätte 1 Urnenbeisetzung 20 Jahre 500,00 €
Waldgrabstätte 2- 6 Urnenbeisetzungen 40 Jahre 600,00 € je Grabstätte

Zusätzliche Kosten

Hinzu kommen die Kosten für die Grabherstellung, die Benutzung der Friedhofskapellen und die spätere Einebnung.

Einleitung

Ihre Ansprechpartnerinnen

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