Wer eine Gaststätte betreiben will, muss dieses beim zuständigen Gewerbeamt anmelden.
Die Anzeige einer Gaststätte kann nach § 3 oder § 6 des Hessisches Gaststättengesetzes geschehen. Bei der Anzeige nach § 6 handelt es sich jedoch um die Anmeldung einer Gaststätte zum vorübergehenden Betrieb.
