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Anzeige einer Gaststätte

Einleitung

Wer eine Gaststätte betreiben will, muss dieses beim zuständigen Gewerbeamt anmelden.

Die Anzeige einer Gaststätte kann nach § 3 oder § 6 des Hessisches Gaststättengesetzes geschehen. Bei der Anzeige nach § 6 handelt es sich jedoch um die Anmeldung einer Gaststätte zum vorübergehenden Betrieb.

Inhalt

Frist
6 Wochen vor Beginn des Gaststättengewerbes

Benötigte Unterlagen

  • Führungszeugnis oder Nachweis über die Beantragung
  • Gewerbezentralregisterauskunft oder Nachweis über die Beantragung
  • Bescheinigung des Finanzamtes (Steuerangelegenheiten)
  • Bescheinigung des zuständigen Amtsgerichts (Insolvenzgericht) über Eintragungen im Schuldnerverzeichnis

Datenübermittlung

  • untere Bauaufsichtsbehörde (Landkreis Waldeck-Frankenberg)
  • untere Lebensmittelüberwachungsbehörde (Landkreis Waldeck-Frankenberg)

Gebühr

  • Entgegennahme einer Gewerbeanzeige: 25,00 €
  • Ausstellen einer Empfangsbescheinigung (Ausfertigung der Anzeige – optional): 7,50 €
  • Zuverlässigkeitsprüfung: 50,00 €

Frist
4 Wochen vor Beginn des Gaststättengewerbes

Erforderliche Angaben

  • Name und Vorname Wohnanschrift des Veranstalters / Gewerbetreibenden,
  • Ort und Zeitraum der der geplanten Veranstaltung,
  • die zur Verabreichung vorgesehenen Speisen und Getränke sowie
  • die voraussichtlich zu erwartende Besucherzahl

Datenübermittlung

  • untere Bauaufsichtsbehörde
  • untere Lebensmittelüberwachungsbehörde
  • zuständiges Finanzamt
  • örtliche Polizeidienststelle

Gebühr

Entgegennahme dieser Anzeige: 25,00 €

Digitaler Antrag HGastG §6

Hier können Sie den Antrag eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes aus besonderem Anlass digital stellen.

Einleitung

Ihre Ansprechpartnerin

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