Altmedikamente
Altmedikamente sind bei den Apotheken zurückzugeben.
Altöle
Alle Händler sind gesetztlich dazu verpflichtet, die verkaufte Frischölmenge zurückzunehmen.
Flüssige Sonderabfälle
Flüssige Sonderabfälle dürfen nicht miteinander vermischt werden und sind nach Möglichkeit im Originalbehältnis mit entsprechender Kennzeichnung abzugeben.
Auto-/Batterien
Batterien und Autobatterien können an allen Verkaufsstellen kostenlos zurückgegeben werden und werden daher nur in Ausnahmefällen angenommen.
Bei Autobatterien wurde hier eine Pfandpflicht eingeführt.
Feuerlöschgeräte
Feuerlöschgeräte sind über den Fachhandel zu entsorgen.
Neonröhren
Neonröhren können nur bis zu einer Menge von 10 Stück abgegeben werden.
Bildschirme
Fernsehgeräte und Monitore sind grundsätzlich von der Annahme ausgeschlossen.
Großgeräte
Andere Elektro- und Großgeräte, wie Herde, Waschmaschinen, Trockner etc. sind über den städtischen Bauhof kostenpflichtig oder durch kostenlose Abgabe an der Müllumschlagstation zu entsorgen.