Wasser und Grabschmuck auf den Friedhöfen
Wasser auf den Friedhöfen wird angestellt
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Bauhofes beginnen ab Ende März damit, das Wasser auf den städtischen Friedhöfen anzustellen. Es ist davon auszugehen, dass bis Anfang April sämtliche Wasserstellen auf den Fried-höfen in Betrieb sein werden.
Abräumung der Grabstätten
Die Friedhofsverwaltung der Stadt Bad Wildungen weist aufgrund der in kürze beginnenden Mäharbeiten auf allen städtischen Friedhöfen hin, dass bis zum 10.04.2026 abgelegter Grabschmuck auf Baumgrabstätten, Rasenreihen- und Rasenwahlgrabstätten zu entfernen ist. Dies gilt auch für Waldgrabstätten im Ruhehain.Das Ablegen von Grabschmuck ist dort gemäß § 17a Abs. 7, auf Baumgrabstätten gemäß § 17 Abs. 7 und auf Rasengrabstät-ten gemäß § 18 Abs. 4 nicht gestattet.
