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Zweitwohnungssteuer

Einleitung

Die Zweitwohnungsteuer ist als örtliche Aufwandsteuer zu zahlen, die von der Gemeinde/Stadt erhoben wird.

Inhalt

Allgemeine Informationen

Die Zweitwohnungssteuer dient der Besteuerung des Besitzes einer Zweit-/Wohnung neben einer Hauptwohnung.
Die Zweitwohnungssteuer betrifft gewöhnlich alle Personen, die eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben.
Die Frage, ob diese Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird ist ebenso irrelevant wie der Ort der Hauptwohnung.

Steuersatz

Der Zweitwohnungssteuersatz in Bad Wildungen beträgt 15% der jährlichen Nettokaltmiete.

Hinweis und Grundlage

Hinweis: Verheiratete Personen, die nicht dauernd getrennt leben, die aber aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten, sind grundsätzlich von der Zweitwohnungssteuer befreit.

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