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Wohngeld

Einleitung

Allgemeine Informationen

Wohngeld ist eine staatliche Hilfe zur Bestreitung der Unterkunftskosten.

Das Wohngeld kann als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen beantragt werden.

Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Einkommen
  • Vermögen
  • Lage und Baujahr der Wohnung
  • Anzahl der Mitbewohner

Die Antragsunterlagen sind im Amt für Soziales der Stadt Bad Wildungen erhältlich.

Inhalt

 

Zuständig für die weitere Bearbeitung ist der

Fachdienst Soziale Angelegenheiten
Kreishaus Fachdienst 4.1
Südring 2, 34497 Korbach
Telefon: 0 56 31 / 95 42 18
Telefax: 0 56 31 / 95 43 74
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