Um eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen, benötigen Sie einen sogenannten Wohnberechtigungsschein. Dieser kann beim Amt für Soziales der Stadt Bad Wildungen beantragt werden.
Die Grundlage bildet das Wohnraumförderungsgesetz
Um eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen, benötigen Sie einen sogenannten Wohnberechtigungsschein. Dieser kann beim Amt für Soziales der Stadt Bad Wildungen beantragt werden.
Die Grundlage bildet das Wohnraumförderungsgesetz
Ein Wohnberechtigungsschein wird benötigt, wenn Sie eine belegungsgebundenen Mietwohnung beziehen wollen. Durch den Wohnberechtigungsschein wird sichergestellt, dass die Wohnung nur Wohnungssuchenden zugutekommt.
Ein Wohnberechtigungsschein sieht eine angemessene Wohnungsgröße entsprechend der individuellen Bedürfnisse des Mieters vor. Bei erneutem Bezug einer geförderten Mietwohnung muss ein neuer Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein gestellt werden.
Der Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr lang gültig.