Zur Deckung des Aufwandes für die städtische Wasserversorgungsanlage werden Wasseranschlussbeiträge sowie laufende Benutzungsgebühren erhoben.
Zur Deckung des Aufwandes für die städtische Wasserversorgungsanlage werden Wasseranschlussbeiträge sowie laufende Benutzungsgebühren erhoben.
Allgemeine Informationen
Der Wasseranschlussbeitrag wird nach der Grundstücksfläche errechnet, d. h. der Beitrag gilt pro m² Grundstücksfläche. Außer der Grundstücksfläche ist zudem auch die Zahl der Vollgeschosse relevant.
Beitragspflichtig sind die Grundstücke, die durch die städtische Wasserversorgungsanlage erschlossen wurden, wenn für deren Nutzung folgendes gilt:
Beiträge
Der Wasseranschlussbeitrag richtet sich nach der Zahl der zulässigen Vollgeschosse: