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Wasseranschlussbeiträge

Einleitung

Zur Deckung des Aufwandes für die städtische Wasserversorgungsanlage werden Wasseranschlussbeiträge sowie laufende Benutzungsgebühren erhoben. 

Inhalt

Allgemeine Informationen
Der Wasseranschlussbeitrag wird nach der Grundstücksfläche errechnet, d. h. der Beitrag gilt pro m² Grundstücksfläche. Außer der Grundstücksfläche ist zudem auch die Zahl der Vollgeschosse relevant.

Beitragspflichtig sind die Grundstücke, die durch die städtische Wasserversorgungsanlage erschlossen wurden, wenn für deren Nutzung folgendes gilt:

    • eine bauliche oder gewerbliche Nutzung ist festgesetzt
    • die Grundstücke können bebaut oder gewerblich genutzt werden
    • eine bauliche oder gewerbliche Nutzung ist nicht festgesetzt
    • aber nach der Verkehrsauffassung sind die Grundstücke Bauland
    • die Grundstücke können baulich oder gewerblich genutzt werden

Beiträge
Der Wasseranschlussbeitrag richtet sich nach der Zahl der zulässigen Vollgeschosse:

  • bis zu 2 Vollgeschossen: 0,77 € zzgl. 7% MwSt.
  • bei jedem weiteren zulässigen Vollgeschoss: 0,25 € zzgl. 7% MwSt.
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