Die Verpflichtungserklärung muss zur Beantragung eines Visums bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorgelegt werden.
Die Verpflichtungserklärung muss zur Beantragung eines Visums bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorgelegt werden.
Allgemeine Informationen
Sie möchten Freunde oder Verwandte aus dem Ausland zu einem Besuch bis zu 90 Tagen einladen und die Gäste kommen aus einem visumspflichtigen Land? Dann benötigen Ihre Gäste im Allgemeinen eine von Ihnen abgegebene Verpflichtungserklärung, mit der Sie sich zur Übernahme aller anfallenden Kosten bereit erklären.
Ab 1. Mai 2023 liegt die Zuständigkeit beim Landkreis Waldeck-Frankenberg.