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Vaterschaft

Einleitung

Die Erklärung der Vaterschaft kann bei den Jugendämtern und Standesämtern im gesamten Bundesgebiet, den deutschen Auslandsvertretungen sowie bei Notaren abgegeben werden.

Inhalt

Bedingungen

  • Die Vaterschaft kann zu einem Kind anerkannt werden, wenn nicht bereits die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht
  • Der Vaterschaftsanerkenntnis bedarf zur Wirksamkeit der Zustimmung der Mutter
  • Es gelten gesetzliche Formschriften (öffentliche Beglaubigung)
  • Das Namensrecht in Deutschland ist durch verschieden Regelungen, insbesondere durch das Bürgerliche Gesetzbuch festgesetzt.

Die Anerkennung der Vaterschaft ist gebührenfrei.

Einleitung

Ihre Ansprechpartnerinnen

Für Ihre persönliche Vorsprache im Standesamt bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 05621/701330 oder auch gern per Mail (standesamt@bad-wildungen.de) oder das Kontaktformular hier.

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