Die Erklärung der Vaterschaft kann bei den Jugendämtern und Standesämtern im gesamten Bundesgebiet, den deutschen Auslandsvertretungen sowie bei Notaren abgegeben werden.
Die Erklärung der Vaterschaft kann bei den Jugendämtern und Standesämtern im gesamten Bundesgebiet, den deutschen Auslandsvertretungen sowie bei Notaren abgegeben werden.
Bedingungen
Die Anerkennung der Vaterschaft ist gebührenfrei.