Der Tod einer in Bad Wildungen oder im Edertal verstorbenen Person soll umgehend, spätestens am nächsten Werktag, dem Standesamt von Angehörigen oder einem bevollmächtigten Bestattungsinstitut angezeigt werden.
Der Tod einer in Bad Wildungen oder im Edertal verstorbenen Person soll umgehend, spätestens am nächsten Werktag, dem Standesamt von Angehörigen oder einem bevollmächtigten Bestattungsinstitut angezeigt werden.
Vorgehensweise – Beurkundung eines Sterbefalls :
(Ist Ihnen der Zeitpunkt des Todes nicht bekannt, tragen Sie im Feld Uhrzeit 0.00 Uhr ein. Bei der Beurkundung wird dann die korrekte Sterbezeit aus dem Leichenschausschein eingetragen.)
Im Original müssen vorgelegt werden:
(Erst wenn diese Unterlagen dem Standesamt vollständig vorliegen, kann die Beurkundung erfolgen.)
Geben Sie die Unterlagen beim Standesamt ab oder werfen Sie diese in den Briefkasten am Haupteingang des Rathauses, wenn Sie den Leichnam in Bad Wildungen bzw. Edertal abholen.
Der Versand der Sterbeurkunden und ggf. die Rückgabe der Original-Urkunden erfolgen per Post gegen Rechnung.
Für Fragen nutzen Sie bitte ausschließlich die E-Mail-Adresse standesamt@bad-wildungen.de oder rufen Sie an.