Sportförderung
Die Sportförderung umfasst insbesondere die Förderung der Sportvereine
- für Kinder- und Jugendarbeit
- Beschaffungen für besondere Sportveranstaltungen
- Beschaffung von Ausstattungsgegenständen (z.B. Rasenmäher)
- Förderung von investiven Maßnahmen
Der Magistrat der Stadt Bad Wildungen hat mit Beschluss vom 11.01.2012 die Sportförderung neu geregelt. Danach kann weiterhin ein Zuschussbetrag in Höhe von 10 Prozent der Investitionskosten bewilligt werden. Der Kauf eines Rasentraktors wird mit 25 Prozent bezuschusst. Jeder Verein erhält in einem festgelegten Fünf-Jahres-Zeitraum eine maximale Förderung von 5.000,00 Euro. Der aktuelle Fünf-Jahres-Zeitraum beläuft sich aktuell von 2017 bis 2021.
Jugendsportförderung
Lt. Beschluss des Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 04.12.2007 gewährt die Stadt Bad Wildungen den ortsansässigen Sportvereinen zur Kinder- und Jugendarbeit Sportfördermittel in Höhe von 15,00 Euro pro Kind/Jugendlichen.
Anträge
Anträge können formlos per Mail an Herrn Gille gestellt werden (marius.gille@bad-wildungen.de)
Eine Bewilligung kann nur auf Grundlage eines vorzulegenden Angebotes vor Kauf erfolgen.
Alle Anschaffungen unter 150 Euro netto werden nicht bezuschusst.