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Rundfunkbeitrag

Einleitung

Beantragung und Gewährung von Rundfunkgebührenbefreiungen 

 

Inhalt

Allgemeine Informationen 

Der Antragsteller …

  • … ist in dieser Stadt gemeldet
  • … erhält Arbeitslosengeld II, Grundsicherungsleistungen oder verfügt nicht über ausreichendes Einkommen
  • … hält ein Radio und/oder Fernsehgerät zum Empfang bereit

In der Regel gilt die Befreiung für 1 Jahr ab dem ersten Tag des auf den Antragsmonat folgenden Monats. Bei zu erwartender Verbesserung der Einkommensverhältnisse kann der Bewilligungszeitraum auf mindestens 6 Monate verkürzt werden.

Online beantragen

Befreiung aus sozialen Gründen

Beim Erhalt bestimmter Sozialleistungen wie z.B. Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen.

Informationen zu den Voraussetzungen und benötigten Nachweisen

 

Ermäßigung aus gesundheitlichen Gründen

Menschen mit einem Grad der Behinderung von mind. 80, einer Sehbehinderung oder einer Hörschädigung können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrages beantragen.

Informationen zu den Voraussetzungen und benötigten Nachweisen

Einleitung

Ihre Ansprechpartnerinnen

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