Allgemeine Informationen
Ein Reisepass dient als Identitätsnachweis und zum Grenzübertritt, wenn ein Personalausweis nach den Bestimmungen des Zielstaates nicht ausreicht. Für Reisepässe gilt grundsätzlich:
- Reisepässe können nicht verlängert werden, sondern müssen neu beantragt werden.
- Sie müssen persönlich vorsprechen.
- Bei Verlust/Diebstahl dieser Ausweisdokumente, legen Sie bitte eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Heirats- / Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch) vor, aus der die aktuelle Namensführung hervorgeht
- Unter 18 Jahren wird die Unterschrift beider Elternteile / Sorgeberechtigten benötigt
Benötigte Unterlagen
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- den alten Personalausweis oder Reisepass ggf. Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Familienstammbuch
- Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, sollte Ihr Geburtsort im Ausland liegen (zum Beispiel Einbürgerungsurkunde)
- Spätaussiedler müssen zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung vorlegen, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird.
- Jugendliche vor dem 16. Lebensjahr können den Personalausweis nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil zusammen beantragen. Beide Elternteile müssen ihr Einverständnis für die Ausstellung des Personalausweises abgeben. Ein alleiniges Sorgerecht ist ggf. zu belegen.
- 1 aktuelles digitales biometrisches Lichtbild
Das digitale Lichtbild kann
- an dem Selbstbedienungs-Aufnahmegerät im Rathaus (Haupteingang/Rezeption)
- bei Fotostudios, die mit dem Anbieter E-PASS TRANSFER zusammenarbeiten Fotografen in der Nähe
- bei Fotostudios, die mit dem Anbieter Ringfoto zusammenarbeiten Fotografen in der Nähe
- in Filialen der Drogeriemarktkette dm
gemacht werden.
Es werden aus rechtlichen Gründen keine mitgebrachten Papierfotos mehr akzeptiert.
Besonderheiten
Neben dem normalen Reisepass gibt es noch den Expressreisepass sowie einen vorläufigen Reisepass.
Beim Expressreisepass handelt es sich um einen ganz normalen Reisepass, der im Express-Verfahren hergestellt wird.
Der vorläufige Reisepass kann nur dann ausgestellt werden, wenn eine rechtzeitige Beantragung eines Reisepasses– auch im Expressverfahren – nicht mehr möglich ist.
Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Nachweisen (z.B. Flugtickets/Reiseunterlagen etc.) verlangen.