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Reisepass

Einleitung

Eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro ist nach Terminvereinbarung erforderlich.

 

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat empfiehlt, dass die Bürgerinnen und Bürger zum Zeitpunkt der Reiseplanung zunächst das für das Zielland erforderliche gültige Ausweis-/Reisepassdokument und ggf. Visa oder Reisevoranmeldungen prüfen und eine Reisebuchung erst dann vornehmen, wenn alle erforderlichen Dokumente und Genehmigungen vorliegen.

Falls eine Buchung schon vorher vorgenommen wird, liegt das Risiko bei den Reisenden.

Eine Zusage von Produktionszeiten für regulär bestellte Reisepässe oder eine Erstattung eventueller zusätzlicher Auslagen (bspw. für die zusätzliche Beantragung eines vorläufigen Reisepasses, für eine etwaige Umbuchung der Reise) kann seitens der Pass-/ Ausweisbehörden nicht erfolgen.

Inhalt

Seit 01.01.2024 werden auch für Kinder nur noch Personalausweise oder Reisepässe ausgestellt.

Sollten Sie Informationen benötigen, warum seit dem 1.1.2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden dürfen, finden Sie hier weiterführende Informationen. 

Einleitung

 

 

Inhalt

Allgemeine Informationen
Ein Reisepass dient als Identitätsnachweis und zum Grenzübertritt, wenn ein Personalausweis nach den Bestimmungen des Zielstaates nicht ausreicht. Für Reisepässe gilt grundsätzlich:

  • Reisepässe können nicht verlängert werden, sondern müssen neu beantragt werden.
  • Sie müssen persönlich vorsprechen.
  • Bei Verlust/Diebstahl dieser Ausweisdokumente, legen Sie bitte eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Heirats- / Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch) vor, aus der die aktuelle Namensführung hervorgeht
  • Unter 18 Jahren wird die Unterschrift beider Elternteile / Sorgeberechtigten benötigt

Benötigte Unterlagen

    • den alten Personalausweis oder Reisepass ggf. Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Familienstammbuch
    • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, sollte Ihr Geburtsort im Ausland liegen (zum Beispiel Einbürgerungsurkunde)
    • Spätaussiedler müssen zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung vorlegen, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird.
    • Jugendliche vor dem 16. Lebensjahr können den Personalausweis nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil zusammen beantragen. Beide Elternteile müssen ihr Einverständnis für die Ausstellung des Personalausweises abgeben. Ein alleiniges Sorgerecht ist ggf. zu belegen.
    • 1 aktuelles digitales biometrisches Lichtbild

Das digitale Lichtbild kann

  • an dem Selbstbedienungs-Aufnahmegerät im Rathaus (Haupteingang/Rezeption)
  • bei Fotostudios, die mit dem Anbieter E-PASS TRANSFER zusammenarbeiten Fotografen in der Nähe
  • bei Fotostudios, die mit dem Anbieter Ringfoto zusammenarbeiten Fotografen in der Nähe
  • in Filialen der Drogeriemarktkette dm

gemacht werden.

Es werden aus rechtlichen Gründen keine mitgebrachten Papierfotos mehr akzeptiert.  

 

Besonderheiten
Neben dem normalen Reisepass gibt es noch den Expressreisepass sowie einen vorläufigen Reisepass.

Beim Expressreisepass handelt es sich um einen ganz normalen Reisepass, der im Express-Verfahren hergestellt wird.

Der vorläufige Reisepass kann nur dann ausgestellt werden, wenn eine rechtzeitige Beantragung eines Reisepasses– auch im Expressverfahren – nicht mehr möglich ist.
Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Nachweisen (z.B. Flugtickets/Reiseunterlagen etc.) verlangen.

Gebühren

Reisepass Reisepass
Reisepass bis 24 Jahre (6 Jahre gültig) 37,50 €
Reisepass ab 24 Jahre (10 Jahre gültig) 70,00 €
Reisepass mit 48 Seiten bis 24 Jahre 59,50 €
Reisepass mit 48 Seiten ab 24 Jahren 92,00 €
Fertigstellung des Lichtbildes im Rathaus 6,00 €
Expressreisepass Expressreisepass
Expressreisepass bis 24 Jahre 69,50 €
Expressreisepass ab 24 Jahren 102,00 €
Expressreisepass mit 48 Seiten bis 24 Jahre 91,50 €
Expressreisepass mit 48 Seiten ab 24 Jahren 124,00 €
Vorläufiger Reisepass Vorläufiger Reisepass
Vorläufiger Reisepass (1 Jahr gültig) 26,00 €

Hinweis: Wir sind fortschrittlich und arbeiten an unserer Digitalisierung.
Im Bürgerbüro ist daher ausschließlich Kartenzahlung möglich.

Statusabfrage, Vollmacht & Verlusterklärung

Sie können sich hier online über den Status Ihres Personalausweises oder Reisepasses informieren.
Bitte wählen Sie die Art des Dokumentes, dessen Status Sie abfragen möchten und tragen Sie die dazugehörige Passnummer ein. Anschließend können Sie Ihre Eingabe mit OK bestätigen.

Sollten Sie nicht selber den Reisepass abholen können, finden Sie nachstehend eine Vollmacht, die Sie ausfüllen und der abholenden Person mitgeben können.

Sollten Sie den Reisepass verloren haben, können Sie hier eine Verlusterklärung machen. Bitte bedenken Sie, dass dieser dadurch gesperrt wird und Sie einen neuen beantragen oder eine Meldung zum Auffinden abgeben müssen.

Einleitung

Ihre Ansprechpartnerinnen

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