Wer als Unternehmer mit Taxen oder Mietwagen Personen befördert, muss dafür im Besitz einer Genehmigung sein.
Wer als Unternehmer mit Taxen oder Mietwagen Personen befördert, muss dafür im Besitz einer Genehmigung sein.
Allgemeine Informationen
Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist der Nachweis
Die Geltungsdauer für Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr (Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen, Taxen, Mietomnibusse und Mietwagen) beträgt höchstens fünf Jahre.
| Genehmigung für Taxen Genehmigung für Taxen | |
|---|---|
| erstes Fahrzeug | 150,00 € |
| weiteres Fahrzeug | 40,00 € |
| Umschreibung | 25,00 € |
| Genehmigung für Mietwagen (keine Autovermietung) Genehmigung für Mietwagen (keine Autovermietung) | |
|---|---|
| erstes Fahrzeug | 60,00 € |
| weiteres Fahrzeug | 30,00 € |
| Umschreibung | 25,00 € |