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Personenbeförderung

Einleitung

Wer als Unternehmer mit Taxen oder Mietwagen Personen befördert, muss dafür im Besitz einer Genehmigung sein.

Inhalt

Allgemeine Informationen
Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist der Nachweis

  • der persönlichen Zuverlässigkeit
  • der finanziellen Leistungsfähigkeit
  • der fachlichen Eignung
  • Betriebssitz bzw. Sitz der Niederlassung im Inland.

Die Geltungsdauer für Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr (Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen, Taxen, Mietomnibusse und Mietwagen) beträgt höchstens fünf Jahre.

Online-Antrag Personenbeförderung PDF-Antrag

Gebühren

Genehmigung für Taxen Genehmigung für Taxen
erstes Fahrzeug 150,00 €
weiteres Fahrzeug 40,00 €
Umschreibung 25,00 €
Genehmigung für Mietwagen (keine Autovermietung) Genehmigung für Mietwagen (keine Autovermietung)
erstes Fahrzeug 60,00 €
weiteres Fahrzeug 30,00 €
Umschreibung 25,00 €
Einleitung

Ihre Ansprechpartnerin

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