Die persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung im Bürgerbüro ist erforderlich.
Die persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung im Bürgerbüro ist erforderlich.
Der Personalausweis ist ein amtlicher Lichtbildausweis und ist bei der zuständigen Behörde am Hauptwohnsitz zu beantragen.
Zum 1. Januar 2021 wurde die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums eingeführt.
Allgemeine Informationen
Benötigte Unterlagen bitte mitbringen:
Das digitale Lichtbild kann
gemacht werden.
Es werden aus rechtlichen Gründen keine mitgebrachten Papierfotos mehr akzeptiert.
Statusabfrage
Sie können sich hier online über den Status Ihres Personalausweises oder Reisepasses informieren.
Bitte wählen Sie die Art des Dokumentes, dessen Status Sie abfragen möchten und tragen Sie die dazugehörige Passnummer ein. Anschließend können Sie Ihre Eingabe mit OK bestätigen.
| Passart Passart | Gebühr Gebühr |
|---|---|
| Personalausweis unter 24 Jahre (6 Jahre gültig) | 22,80 € |
| Personalausweis über 24 Jahre (10 Jahre gültig) | 37,00 € |
| Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig) | 10,00 € |
| eID-Karte (10 Jahre gültig) Die Aktivierung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) ist gebührenfrei |
37,00 € |
| Fertigung des Lichtbildes im Rathaus | 6,00 € |
Hinweis: Wir sind fortschrittlich und arbeiten an unserer Digitalisierung.
Im Bürgerbüro ist daher ausschließlich Kartenzahlung möglich.
Sollten Sie den Personalausweis verloren haben, können Sie hier eine Verlusterklärung machen. Bitte bedenken Sie, dass dieser dadurch gesperrt wird und Sie einen neuen beantragen oder eine Meldung zum Auffinden abgeben müssen.
Zum 1. Januar 2021 wurde die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums eingeführt. Das Gesetz (eID-Karte-Gesetz – eIDKG) dazu trat am 1. November 2019 in Kraft.
Wie der Personalausweis und der elektronische Aufenthaltstitel enthält die neue Chipkarte die Online-Ausweisfunktion. Ihr Inhaberinnen und Inhaber können sich damit sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.
Aufgrund der EU-weiten Notifizierung der Online-Ausweisfunktion gemäß eIDAS-Verordnung kann die neue eID-Karte auch von Angehörigen eines EU-Mitgliedstaates genutzt werden, der (noch) nicht über ein notifiziertes eID-System verfügt – unabhängig davon, ob sie in Deutschland leben oder nicht. Auf diese Weise setzt die deutsche eID-Funktion neue Maßstäbe im europaweiten Wettbewerb der eID-Systeme.
Vollständige Zusammenfassung auf deutsch und englisch (barrierefrei) Fakten Benötigte Unterlagen Sichtbare Informationen
Sollten Sie nicht selber den Personalausweis abholen können, finden Sie nachstehend eine Vollmacht, die Sie ausfüllen und der abholenden Person mitgeben können.