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Namensänderung

Inhalt

Allgemeine Informationen
Das Namensrecht in Deutschland ist durch verschieden Regelungen, insbesondere durch das Bürgerliche Gesetzbuch festgesetzt.

Beratung
Da Namensänderungen auf vielen unterschiedlichen Gesetzesgrundlagen beruhen, möchten wir hier nicht näher darauf eingehen.  Bei Änderungen des Familiennamens wenden Sie sich bitte an die Landratsämter und Oberbürgermeister. Bei Änderungen des Vornamens wenden Sie sich an die Magistrate und Gemeindevorstände. Dort werden Sie gerne beraten.

 

Einleitung

Ihre Ansprechpartnerinnen

Für Ihre persönliche Vorsprache im Standesamt bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 05621/701330 oder auch gern per Mail (standesamt@bad-wildungen.de) oder das Kontaktformular hier.

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