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Meldewesen

Einleitung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, unabhängig davon, ob Sie von einem anderen Wohnort zu- oder aber innerhalb Bad Wildungens umziehen, haben Sie sich beim Bürgerbüro Bad Wildungen anzumelden. Dies ist erst möglich, wenn Sie bereits in die neue Wohnung eingezogen sind.

Inhalt

Für die An- oder Ummeldung Ihres Hauptwohnsitzes bieten wir Ihnen die elektronische Wohnsitzanmeldung an.

Zur elektronischen Wohnsitzanmeldung

Alternativ vereinbaren Sie bitte online einen Termin im Bürgerbüro Bad Wildungen.

Zur Online Terminvereinbarung

Einleitung

Leistungen

Allgemeine Informationen 

  • Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug bei der zuständigen Meldebehörde erfolgen
  • Anmeldungen, die verspätet erfolgen, können mit einem Bußgeld geahndet werden

Online Anmeldung

Über den folgenden Link können Bürgerinnen und Bürger ohne Wartezeit und komplett online ihren Hauptwohnsitz ummelden: Zur elektronischen Wohnsitzanmeldung

 

Vorzulegende Unterlagen bei Vor-Ort-Termin:

Zusätzlich bei Zuzug aus dem Ausland

    • Urkunde zum Nachweis des aktuellen Familienstandes
      • Ledige: Geburtsurkunde
      • Verheiratete: Eheurkunde
      • Verpartnerte: Lebenspartnerschaftsurkunde
      • Verwitwete: Sterbeurkunde des Partners

Einen Termin im Bürgerbüro können Sie unter dem nachfolgenden Link vereinbaren: Zur Online-Terminvereinbarung

Allgemeine Informationen

  • Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug bei der zuständigen Meldebehörde erfolgen
  • Änderungen des Wohnungsstatus (Hauptwohnung, Nebenwohnung) sind auch (um-)meldepflichtig
  • Ummeldungen die verspätetet erfolgen, können mit einem Bußgeld geahndet werden

Online Anmeldung

Über den folgenden Link können Bürgerinnen und Bürger ohne Wartezeit und komplett online ihren Hauptwohnsitz ummelden: Zur elektronischen Wohnsitzanmeldung

Vorzulegende Unterlagen bei Vor-Ort-Termin:

Einen Termin im Bürgerbüro können Sie unter dem nachfolgenden Link vereinbaren: Zur Online-Terminvereinbarung

Allgemeine Informationen

Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der zuständigen Meldebehörde erfolgen

Nebenwohnungen können am Haupt- oder Nebenwohnsitz abgemeldet werden.

 

Online-Abmeldung einer Nebenwohnung

 

Formulare:

Allgemeine Informationen

Die Abmeldung der Hauptwohnung ist frühestens eine Woche vor Wegzug persönlich vorzunehmen.

Vorzulegende Dokumente:

  • Ausweisdokument

Einen Termin im Bürgerbüro können Sie unter dem nachfolgenden Link vereinbaren: Zur Online-Terminvereinbarung

Formulare:

Allgemeine Informationen

Einleitung

Ihre Ansprechpartnerinnen

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