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Kläranlagen / Abwasser

Einleitung

Abwasserableitung

Im Stadtgebiet von Bad Wildungen gibt es rund 210 km öffentliche Kanäle. Der größte Teil davon befindet sich im Einzugsgebiet der Kläranlage Bad Wildungen und hat eine Länge von 150 km. Ein Großteil dieses Entwässerungsgebiets (80%) wird im Mischsystem – Schmutzwasser und Regenwasser werden in einer Leitung abgeführt – entwässert. Die übrigen Flächen (20%) werden im Trennsystem entwässert. Hierbei wird nur der Schmutzwasseranteil zur Kläranlage abgeleitet. Das Regenwasser wird über eigene Kanäle in das nächstgelegene Gewässer geleitet. Die Gebiete mit Trennsystem sind im gesamten Einzugsgebiet verteilt. Das flächen- und einwohnermäßig größte Gebiet ist die Bad Wildunger Altstadt mit Brunnenallee und Laustraße.

Neben den Kläranlagen befinden sich 34 abwassertechnische Sonderbauwerke im Kanalnetz – Regenüberlaufbecken (RÜB), Pumpwerke (PW), Regenüberläufe (RÜ), Wirbelabscheider (WA), und Regenrückhaltebecken (RRB).

Einleitung

Einzugsgebiete

Einleitung

Abwasserreinigung

Comic Klaerbecken

Inhalt

Im Stadtgebiet von Bad Wildungen gibt es fünf Kläranlagen. Auf der Kläranlage Bad Wildungen wird das Abwasser der Stadtteile Altwildungen, Reitzenhagen und Reinhardshausen, Albertshausen, Hüddingen, Mandern und Wega behandelt.

Die Kläranlage Bergfreiheit reinigt neben den Abwässern der Stadtteile Armsfeld und Bergfreiheit auch die Abwässer aus den Ortsteilen Battenberg und Fischbach der Gemeinde Haina.

Die Stadtteile Braunau und Odershausen sind an die Kläranlage Braunau angeschlossen.

Für Hundsdorf und Frebershausen sind jeweils kleine eigene Kläranlagen im Einsatz.

Einleitung

Versickerung/Einleitung von Regenwasser

Inhalt

Ein Leitsatz aus dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes ist, dass Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden soll, soweit dem

  • weder wasserrechtliche Vorschriften
  • noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften (z. B. Nachbarrechtsgesetz)
  • noch wasserwirtschaftliche Belange (z. B. quantitative und qualitative Anforderungen, Wasserschutzgebiete, Durchlässigkeit des Bodens, Grundwasserflurabstand) entgegenstehen.

In Bad Wildungen sind die Versickerungsmöglichkeiten aufgrund der Heilquellenschutzverordnung eingeschränkt. In Bad Wildungen, Reinhardshausen, Altwildungen, Reitzenhagen, Albertshausen und Odershausen sind Versickerungsanlagen nicht zulässig.

In Armsfeld, Bergfreiheit, Braunau, Frebershausen, Hüddingen, Hundsdorf, Mandern und Wega sind Versickerungsanlagen unter Beachtung oben genannten Grundsätze zulässig.

Da die rechtliche Situation bezüglich eine Erlaubnis zur Versickerung von Regenwasser aufgrund der fehlenden Rechtsverordnung des Bundes nicht ganz eindeutig ist, hat der Landkreis Waldeck-Frankenberg, Fachdienst Wasser- und Bodenschutz ein Hinweisblatt mit Kriterien zusammengestellt.


Downloads

Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Versickerung.

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