Das Bauamt ist für die Planung, das Bauen und Unterhalten öffentlicher Gebäude zuständig.
Das Bauamt ist für die Planung, das Bauen und Unterhalten öffentlicher Gebäude zuständig.
Bei Neu-, Um- und Anbauten ist die Hochbauabteilung des Bauamts für die Planung – unter Beachtung modernster technischer Standards – Ausschreibung sowie die Überwachung der Bauleistungen zuständig.
Aufgaben sind u.a.
Zu den gemeindeeigenen Hochbauten, Denkmäler, historischen Bauten gehören u.a.: