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Hochbau

Einleitung

gemeindeeigene Gebäude

Das Bauamt ist für die Planung, das Bauen und Unterhalten öffentlicher Gebäude zuständig.

Inhalt

Bei Neu-, Um- und Anbauten ist die Hochbauabteilung des Bauamts für die Planung – unter Beachtung modernster technischer Standards – Ausschreibung sowie die Überwachung der Bauleistungen zuständig.

Aufgaben sind u.a.

  • planen, entwerfen, durchführen und abrechnen der gemeindeeigenen Hochbaumaßnahmen
  • bauliche Unterhaltungsmaßnahmen der gemeindeeigenen Hochbauten, Denkmäler, historischen Bauten, öffentlichen Brunnen und anderen öffentlichen Einrichtungen
  • Entwurf, Ausführung und Unterhaltung von Wärme-, Elektro- und anderer betriebstechnischer Anlagen
  • Energiesparmaßnahmen planen, durchführen und deren Wirksamkeit überwachen

Zu den gemeindeeigenen Hochbauten, Denkmäler, historischen Bauten gehören u.a.:

  • Verwaltungsgebäude
  • Kindertagesstätten
  • Kinderspielplätze
  • Sportstätten
  • Friedhöfe
  • Dorfgemeinschaftshäuser
  • Bürgerhäuser
  • städtische Wohnhäuser
  • Gebäude der Staatsbad Bad Wildungen GmbH
  • sonstige städtische Gebäuden
Einleitung

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