Die Grundsteuer wird auf das Innehaben des nur begrenzt vorhandenen Grundes und Bodens erhoben, das eine gewisse wirtschaftliche Leistungsfähigkeit widerspiegelt. Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG).
Grundsteuerfestsetzung
Zum Zweck der Grundsteuerveranlagung wird zunächst der grundsteuerrechtlich maßgebliche Einheitswert des jeweiligen Grundstücks nach dem Bewertungsgesetz (BewG) durch das Finanzamt ermittelt. Über den festgestellten Einheitswert erlässt das Finanzamt einen Einheitswertbescheid.
Auf die festgesetzten Steuermessbeträge der Finanzverwaltung, wendet die jeweilige Gemeinde einen Vervielfältiger (sog. Hebesatz) an. Das Ergebnis dieser Multiplikation gibt die Gemeinde im sog. Grundsteuerbescheid bekannt, der die Zahlungspflicht bestimmt.
Grundsteuerhebesätze
Die Hebesätze im Bereich der Stadt Bad Wildungen betragen:
- Hebesatz für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft): 240 %
- Hebesatz für die Grundsteuer B (Grundstücke): 322 %
