Dekoratives Bild mit blauem Inhalt.

Gewerbezentralregisterauskunft

Einleitung

Eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro ist nach Terminvereinbarung erforderlich.

Inhalt

Allgemeine Informationen 

Das Bundesamt für Justiz führt das Gewerbezentralregister. In das Register werden alle vollziehbaren und rechtskräftigen Entscheidungen, rechtskräftige Bußgeldentscheidungen und weitere gewerberechtliche Entscheidungen eingetragen.

Benötigte Unterlagen

  • Ausweisdokument
  • für behördliche Gewerbezentralregisterauskünfte ist zusätzlich die genaue Adresse der Behörde, das Aktenzeichen und der Verwendungszweck anzugeben

Gebühren: 13,00 €

Hinweis: Wir sind fortschrittlich und arbeiten an unserer Digitalisierung. Im Bürgerbüro ist daher ausschließlich Kartenzahlung möglich.

Einleitung

Ihre Ansprechpartnerinnen

Nach Oben