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Gewerbesteuer

Einleitung

Die Gewerbesteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Städte und Gemeinden. Rechtsgrundlage der Gewerbesteuer (GewSt) ist das Gewerbesteuergesetz (GewStG).

Inhalt

Gewerbesteuerfestsetzung

Aufgrund von einzureichenden Erklärungen seitens der Gewerbebetriebe wird vom zuständigen Finanzamt ein Steuermessbetrag nach dem Gewerbeertrag festgesetzt.

Dieser Steuermessbetrag sowie der von der Stadt Bad Wildungen festgesetzte Hebesatz für die Gewerbesteuer in Höhe von 380 v.H. des Gewerbesteuermessbetrags sind Grundlage für die Gewerbesteuerfestsetzung.

 

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