Die Geburt eines Kindes muss dem zuständigen Standesamt gemeldet werden.
Stefanie Grede
Adresse: Am Markt 1, 34537 Bad Wildungen Abteilung/Amt: Standesamt Raum: 2 …
Die Geburt eines Kindes muss dem zuständigen Standesamt gemeldet werden.
Allgemeine Informationen
Sollten die sorgeberechtigten Eltern dazu nicht in der Lage sein, kann diese Aufgabe jede andere Person, die bei der Geburt anwesend war, wie zum Beispiel Hebammen, Entbindungspflegerinnen oder Entbindungspfleger und Ärztinnen und Ärzte, beim Standesamt übernehmen.
Bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen übernimmt der Träger der Einrichtung die Anzeige der Geburt.
Private Kliniken müssen dazu befugt sein.
Anzeigepflichtig sind
Benötigte Unterlagen
Hinweis: Sind die Eltern nicht verheiratet, werden weitere Unterlagen benötigt.
Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung.
Informationsblatt bei der Geburt eines Kindes – Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug
Nachstehend bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Geburtsurkunde online zu bestellen: