Führungszeugnisse können hier online beantragt werden oder durch eine persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung im Bürgerbüro.
Führungszeugnisse können hier online beantragt werden oder durch eine persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung im Bürgerbüro.
Allgemeine Informationen
Das Bundesamt für Justiz führt das Bundeszentralregister. In das Register werden u.a. strafgerichtliche Verurteilungen eingetragen. Über Eintragungen im Zentralregister darf nur in Form von Führungszeugnissen Auskunft erteilt werden.
Unterschiede
Benötigte Unterlagen
Gebühren: 13,00 €
Hinweis: Wir sind fortschrittlich und arbeiten an unserer Digitalisierung. Im Bürgerbüro ist daher ausschließlich Kartenzahlung möglich.
Aus gegebenem Anlass warnen wir vor der Nutzung von Drittanbieter-Seiten für die Online-Beantragung von Führungszeugnissen. Es können hierdurch für Sie unnötige Mehrkosten und ein Zeitverzug entstehen.
Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich den nachstehend aufgeführten Link.