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Führungszeugnis

Einleitung

Führungszeugnisse können hier online beantragt werden oder durch eine persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung im Bürgerbüro. 

Inhalt

Allgemeine Informationen
Das Bundesamt für Justiz führt das Bundeszentralregister.  In das Register werden u.a. strafgerichtliche Verurteilungen eingetragen. Über Eintragungen im Zentralregister darf nur in Form von Führungszeugnissen Auskunft erteilt werden.

Einleitung

Unterschiede

  • Privatführungszeugnisse (Belegart N) werden in der Regel zur Vorlage bei einem privaten Arbeitgeber benötigt. Diese werden nach Ausstellung durch das Bundesamt für Justiz direkt an die Meldeanschrift gesendet.
  • Behördenführungszeugnisse (Belegart O) werden ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde ausgestellt. Diese enthalten neben den Eintragungen eines Privatführungszeugnisses auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z.B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis). Das Führungszeugnis wird nach Ausstellung durch das Bundesamt für Justiz direkt an die betreffende Behörde gesendet. Auf Verlangen kann vor Übersendung Einsicht in das Führungszeugnis beim zuständigen Amtsgericht gewährt werden (Belegart P)
  • Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich (z.B. Sportverein oder Schule) tätig werden wollen. Im Rahmen der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der die anfordernde Stelle  die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes bestätigt.

 

Inhalt

Benötigte Unterlagen

  • Ausweisdokument
  • für behördliche Führungszeugnisse ist zusätzlich die genaue Adresse der Behörde, das Aktenzeichen und der Verwendungszweck anzugeben
  • für erweiterte Führungszeugnisse die schriftliche Aufforderung der Person, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt (§30a BZRG)

Gebühren: 13,00 €

Hinweis: Wir sind fortschrittlich und arbeiten an unserer Digitalisierung. Im Bürgerbüro ist daher ausschließlich Kartenzahlung möglich.

Beantragung

Aus gegebenem Anlass warnen wir vor der Nutzung von Drittanbieter-Seiten für die Online-Beantragung von Führungszeugnissen. Es können hierdurch für Sie unnötige Mehrkosten und ein Zeitverzug entstehen.

Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich den nachstehend aufgeführten Link.

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