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Erschließungsbeiträge

Einleitung

Die Stadt Bad Wildungen trägt bei der Erschließung von Grundstücken einen Anteil von 20% des beitragsfähigen Erschließungsaufwands. 

Inhalt

Allgemeine Informationen
Zur Erschließung von Bau-/Grundstücken gehören z. B. die Anbindung an die

  • Versorgungsnetze für Energie und Wasser,
  • Kommunikationsleitungen,
  • Verkehrsnetz (Straßen und/oder Wege).

Die Kosten hierfür werden größtenteils auf die Anlieger umgelegt. Für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen werden von der Stadt Bad Wildungen Erschließungsbeiträge erhoben.

Erschließungsbeitrag
Mit dem Erschließungsbeitrag, den der Grundstückseigentümer zu entrichten hat, finanziert die Kommune die Erschließung von Bau-/Grundstücken.

Die Restkosten werden nach der Grundstücksfläche verteilt. Ggfls. erfolgt die Verteilung unter Berücksichtigung von unterschiedlichen Geschossflächen.


Online-Antrag & Satzung

Nachstehend finden Sie die Erschließungsbeitragssatzung zu Ihrer Information und können direkt Ihren Antrag online stellen.

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