Informationen zum Entwässerungssystem und zur Anschlussmöglichkeit der Grundstücke sowie zum Antrag erhalten Sie im Bauamt.
Informationen zum Entwässerungssystem und zur Anschlussmöglichkeit der Grundstücke sowie zum Antrag erhalten Sie im Bauamt.
Bei der Planung, Herstellung, dem Betrieb und der Unterhaltung der Entwässerungsanlagen eines Grundstücks sind die Bestimmungen der Entwässerungssatzung der Stadt Bad Wildungen zu beachten.
Die entsprechende Entwässerungssatzung finden Sie nachstehend.
Die Datenschutzhinweise unter Datenschutz.