Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt, dass Elektrogeräte nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern getrennt gesammelt und recycelt werden. ElektroG – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt, dass Elektrogeräte nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern getrennt gesammelt und recycelt werden. ElektroG – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Rücknahmepflicht der Hersteller und des Handels!
Dieser Service muss für Verbraucher/innen kostenlos sein, lediglich Transportkosten können in Rechnung gestellt werden. Fragen Sie bei den jeweiligen Stellen immer nach!
Kostenfreie Abgabe von Elektro/Elektronikgeräten an der Müllumladestation des Landkreises Waldeck-Frankenberg, Giflitzer Straße
Öffnungszeiten: (Hinweis: Die letzte Annahme erfolgt immer 15 Minuten vor Schließung!)
Mo. – Do.: 08:00 Uhr – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Fr. : 08:00 Uhr – 13:30 Uhr
Weitere Infos unter: www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/informieren-beantragen/verwaltung-verstehen/fachdienste/abfallwirtschaft/ (externer Link) oder unter Tel: 05631- 9541746
Ist eine private Anlieferung nicht möglich, können Sie die kostenpflichtige Abholung von Alt-Elektrogeräten auch online beantragen.
Siehe Abfallsatzung: § 5, Abs. (1) d),e ); Abs. (5) und § 15, Abs.(5)
Die Elektrogeräte-Abholung erfolgt nur auf schriftlichen Antrag in Form des Online-Antrags.
Antrag auf kostenpflichtige Elektrogeräte-Abholung nur für den Privathaushalt!
Achtung: Nur gegen Vorkasse der Abfuhrgebühr in Höhe von 39 € pro Gerät je Privathaushalt!
Informationen zum Ablauf nach Ihrer Online-Antragstellung: