Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird für deutsche Staatsangehörige zum Zwecke einer Eheschließung im Ausland bescheinigt, dass nach deutschem Recht kein Ehehindernis besteht.
Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird für deutsche Staatsangehörige zum Zwecke einer Eheschließung im Ausland bescheinigt, dass nach deutschem Recht kein Ehehindernis besteht.
Allgemeine Informationen
Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes.
Sollte im Inland weder ein Wohnsitz noch ein Aufenthalt bestehen, so ist das Standesamt des letzten inländischen Wohnsitzes zuständig.
Ist einer der Verlobten Ausländer, verwitwet oder geschieden, werden zusätzliche Unterlagen benötigt. Diese bitten wir beim Standesamt telefonisch zu erfragen.
Benötigte Unterlagen für ein deutsches Paar (beide volljährig und noch nie verheiratet gewesen):
Wenn Sie beabsichtigen, die Ehe im Ausland einzugehen und vom dortigen Standesamt aufgefordert sind, ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen, können Sie den erforderlichen Antrag mit Hilfe dieses Formulars stellen. Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist immer das Standesamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben oder zuletzt hatten.