Allgemeine Informationen
Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes.
Sollte im Inland weder ein Wohnsitz noch ein Aufenthalt bestehen, so ist das Standesamt des letzten inländischen Wohnsitzes zuständig.
Ist einer der Verlobten Ausländer, verwitwet oder geschieden, werden zusätzliche Unterlagen benötigt. Diese bitten wir beim Standesamt telefonisch zu erfragen.
Benötigte Unterlagen für ein deutsches Paar (beide volljährig und noch nie verheiratet gewesen):
- eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt, welches die Geburt beurkundet hat)
- jeweils eine Aufenthaltsbescheinigung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt)