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Beglaubigungen

Einleitung

Die persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung im Bürgerbüro ist erforderlich. 

 

 

Inhalt

Allgemeine Informationen 

Um die Beglaubigung von Zeugnissen, Urkunden, Bescheinigungen usw. vornehmen zu können, bringen Sie bitte unbedingt die Originale mit.

Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Dokumenten mit dem Original bestätigt. Die Beglaubigung bescheinigt nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.

Beglaubigungen können nur vorgenommen werden, wenn:

  1. Das Original von einer deutschen Behörde stammt (z.B. Schulzeugnisse, Diplome,..)
  2. Die Kopie für eine deutsche Behörde benötigt wird

Im Zweifel wird vor Ort geprüft, ob eine Beglaubigung nach den einschlägigen Bestimmungen vorgenommen werden darf.

Folgende Unterlagen können nicht im Bürgerbüro beglaubigt werden. Für diese Arten wenden Sie sich bitte an das Standesamt, Ortsgericht oder den Notar:

  • Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden, die von deutschen Standesämtern ausgestellt wurden, dürfen nicht von der Meldebehörde beglaubigt werden.
    Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat.
  • Beglaubigungen für Rentenzwecke (nimmt die Rentenstelle vor)
  • Familien- und Erbrechtsangelegenheiten
  • Grundbuchangelegenheiten
  • Vereins- und Handelsregisterangelegenheiten
  • Testatmentsangelegenheiten
  • Vorsorgevollmacht

Wir können nur amtliche Beglaubigungen für Sie erledigen. Für eine öffentliche Beglaubigung ist das Ortsgericht oder ein Notar zuständig.

Bei ausländischen Urkunden muss eine in Deutschland gefertigte Übersetzung eines anerkannten Dolmetschers vorgelegt werden, die Übersetzung und die Urkunde müssen zusammengehörig sein und das Original muss vorgelegt werden.

Einleitung

Gebühren

Beglaubigung von...

… Unterschriften oder Handzeichen: 10,00 €

Hinweis: Wir sind fortschrittlich und arbeiten an unserer Digitalisierung. Im Bürgerbüro ist daher ausschließlich Kartenzahlung möglich.

Beglaubigung von...

… Abschriften, Fotokopien, usw.: 5,00 €

Hinweis: Wir sind fortschrittlich und arbeiten an unserer Digitalisierung. Im Bürgerbüro ist daher ausschließlich Kartenzahlung möglich.

Kopiekosten...

… je Seite Kopie: 0,60 €

Hinweis: Wir sind fortschrittlich und arbeiten an unserer Digitalisierung. Im Bürgerbüro ist daher ausschließlich Kartenzahlung möglich.

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Ihre Ansprechpartnerinnen

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