Die persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung im Bürgerbüro ist erforderlich.
Die persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung im Bürgerbüro ist erforderlich.
Allgemeine Informationen
Um die Beglaubigung von Zeugnissen, Urkunden, Bescheinigungen usw. vornehmen zu können, bringen Sie bitte unbedingt die Originale mit.
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Dokumenten mit dem Original bestätigt. Die Beglaubigung bescheinigt nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.
Beglaubigungen können nur vorgenommen werden, wenn:
Im Zweifel wird vor Ort geprüft, ob eine Beglaubigung nach den einschlägigen Bestimmungen vorgenommen werden darf.
Folgende Unterlagen können nicht im Bürgerbüro beglaubigt werden. Für diese Arten wenden Sie sich bitte an das Standesamt, Ortsgericht oder den Notar:
Wir können nur amtliche Beglaubigungen für Sie erledigen. Für eine öffentliche Beglaubigung ist das Ortsgericht oder ein Notar zuständig.
Bei ausländischen Urkunden muss eine in Deutschland gefertigte Übersetzung eines anerkannten Dolmetschers vorgelegt werden, die Übersetzung und die Urkunde müssen zusammengehörig sein und das Original muss vorgelegt werden.
… Unterschriften oder Handzeichen: 10,00 €
Hinweis: Wir sind fortschrittlich und arbeiten an unserer Digitalisierung. Im Bürgerbüro ist daher ausschließlich Kartenzahlung möglich.
… Abschriften, Fotokopien, usw.: 5,00 €
Hinweis: Wir sind fortschrittlich und arbeiten an unserer Digitalisierung. Im Bürgerbüro ist daher ausschließlich Kartenzahlung möglich.
… je Seite Kopie: 0,60 €
Hinweis: Wir sind fortschrittlich und arbeiten an unserer Digitalisierung. Im Bürgerbüro ist daher ausschließlich Kartenzahlung möglich.